Vorsicht Falle - Betrugs-Schreiben im Namen des Bundeszentralamts für Steuern

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Thema: Steuern: Unternehmer

vom: 17.05.2021



Seit einiger Zeit versenden Betrüger ein Schreiben mit dem Titel "Handelseinkommensbesteuerung, FORMULAR W-4". Durch dieses Schreiben sollen die jeweiligen Betroffenen aufgefordert werden, einen im Schreiben genannten Betrag an diese Betrüger zu bezahlen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt ausdrücklich davor, auf dieses Schreiben zu reagieren.

Betrugs-Schreiben erkennen Sie unter anderem an den beiden folgenden Kriterien:

  • Die Fälschungen sind oftmals in schlechtem Deutsch mit Rechtschreibfehlern verfasst. Häufig werden Fachbegriffe falsch verwendet.

  • Echte Bescheide tragen immer den Namen und die Telefonnummer der/des verantwortlichen Bearbeiterin / Bearbeiters.

Hinweis:

Das BZSt bittet, ihm betrügerische Fälschungen, die im Namen des BZSt versendet werden, bei dem geringsten Verdacht zu melden. Weitere Einzelheiten hierzu hat das BZSt auf seiner Homepage veröffentlicht.

BZSt, Meldung v. 7.5.2021; NWB

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