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Glasversicherung

Der Glasversicherung liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung (AGlB 2010) zugrunde.

Sie deckt das Risiko des Bruches von versicherten Scheiben oder Glasplatten. Mitversichert sind auf Antrag Schäden durch Blitz, Explosion und Brand.

Nicht versichert sind: Beschädigungen (Kratzer) an der Glasoberfläche, Eintrübungen, Beschädigungen an Rahmen und Einfassungen, an noch nicht fertig eingesetzten Scheiben, an Rahmen und Schutzvorrichtungen.

Die Entschädigung kann durch Naturalersatz oder gemäß Rechnung erfolgen.

Die Glasversicherung kann entweder pauschal, nach der Gesamtfläche des Außenglases oder der Grundfläche berechnet werden. In der Regel ist die Innenverglasung dabei mitversichert. Oder aber sie wird als Glas-Einzelversicherung abgeschlossen. Die Prämie richtet sich bei der Einzelversicherung nach der Glasart und der Größe der Glasfläche.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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