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Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Kapitalbedarfsplan

Der Kapitalbedarfsplan ist Teil des Businessplans. Inhalt des Kapitalbedarfsplans ist die Ermittlung des für die Existenzgründung benötigten Kapitals.

Der Kapitalbedarfsplan besteht im Wesentlichen aus den folgenden Teilen:

  • Kapitalbedarf bis zum Beginn der Geschäftstätigkeit:

    Dazu gehören unter anderem:

    • Büroeinrichtung einschließlich der EDV,
    • Betriebsfahrzeug,
    • Kaution für die Geschäftsräume,
    • Kosten der Beratung durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Notar,
    • Kosten für Anmeldungen bei den Behörden,
    • Kosten der Geschäftseröffnung.

  • Kapitalbedarf während der Geschäftstätigkeit:

    • Für mittelfristigen Investitionen,
    • Miete,
    • Gehälter der Angestellten,
    • Versicherungen,
    • Werbung,
    • Zinsen für Kredite.

  • Kapitalbedarf zur Sicherung des privaten Lebensunterhalts

  • Kapitalbedarf für langfristige Investitionen

  • Anteil der benötigten Fremdfinanzierung des Kapitalbedarfs.

Nach der ersten Aufstellung des Kapitalbedarfsplans sollte der Plan erneut gründlich auf Einsparmöglichkeiten überprüft werden.

Beispiel:

Statt der Einstellung eines Mitarbeiters ggf. auf ein virtuelles Büro ausweichen.

Dabei handelt es sich um ein Dienstleistungsunternehmen, das während Ihrer Abwesenheit oder während eines Kundengesprächs professionell Ihre Anrufe entgegennimmt und Sie anschließend informiert.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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