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Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Personaleinsatz

Als Personaleinsatz wird die Zuordnung der Aufgaben zu den Mitarbeitern des Betriebes bezeichnet. Ziel des Personaleinsatzes ist die optimale Nutzung der Arbeitskraft der Mitarbeiter. Arbeitsrechtlich ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer nur eine Arbeitsleistung der mittleren Art und Güte schuldet. Als Arbeitgeber sollten Sie natürlich versuchen, die Arbeitskraft optimal einzusetzen. Dabei kann sich der Personaleinsatz beziehen auf:

  • die Einarbeitung

  • die Aufgabengestaltung

  • die Arbeitsplatzgestaltung

  • die Arbeitsplanung

  • den Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • die Arbeitszeitgestaltung

Eine der Voraussetzungen eines optimalen Personaleinsatzes ist die kostengünstigste Gestaltung der Arbeitsabläufe, wodurch die Aufgaben des Personaleinsatzes mit den Aufgaben der Organisation des Betriebes einhergehen.

Betriebswirtschaftlich wird die Arbeitsleistung in

  • die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers (Ausbildung, Fähigkeiten, Erfahrungen, soziale Kompetenzen) und

  • die Leistungsbereitschaft unterschieden, die durch Motivation gesteigert werden kann.

Die optimale Nutzung des Personaleinsatzes kann u.a. wie folgt erreicht werden:

  • qualitative Erweiterung der Aufgaben

  • quantitative Erweiterung der Aufgaben

  • Teambildung

  • Job-Rotation

Die Aufgaben des Personaleinsatzes sind eng verknüpft mit dem Gebiet der Personalentwicklung, in der die fachlichen Leistungen des Arbeitnehmers gefördert werden sollen.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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