Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Gründer-Lexikon

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Planungsrechnung

Die Planungsrechnung ist ein Teilgebiet des Rechnungswesens und liefert Zielvorgaben für zukünftige Perioden. Sie ist damit als Vorschaurechnung zu charakterisieren.

Grundlagen der Planungsrechnung sind neben den Daten aus Buchführung, der Kosten- und Leistungsrechnung sowie der Statistik auch Informationen über außerbetriebliche Einflussfaktoren wie Strukturentwicklungen, Konjunkturschwankungen und Entwicklung der Konkurrenz.

Da die Unternehmensplanung sehr komplex ist, wird sie in aufeinander aufbauende Teilpläne aufgelöst: Ausgangspunkt ist der Umsatzplan, Ziel ist der Erfolgsplan; darauf und untereinander abgestimmt sind Bestandsplan, Produktionsplan (mit Personal-, Instandhaltungs- und Investitionsplan), Beschaffungsplan, Auszahlungsplan und Einzahlungsplan, Finanzplan und Kreditplan.

Planungsverfahren

Die meisten Unternehmen planen für einen Zeitraum von vier bis fünf Jahren (umfangreichere Investitionen werden für einen längeren Zeitraum geplant). Dabei sollen die Aktivitäten und Ergebnisse des laufenden und folgenden Geschäftsjahres so genau geplant werden, dass die Planbilanz mit der tatsächlichen Bilanz am Ende des entsprechenden Geschäftsjahres fast völlig übereinstimmt, während die Aktivitäten und Ergebnisse der folgenden drei Geschäftsjahre nur grob geplant werden.

Planvorgaben werden in der Regel vom Vertrieb geliefert. Sie gehen in den Umsatzplan ein, der darüber Auskunft gibt, welche Produkte in welchen Mengen zu welchen Preisen umgesetzt werden können. Auf dieser Grundlage werden alle anderen Pläne bis hin zum Erfolgsplan erstellt. Wird während dieses Planungsverfahrens erkannt, dass der Beschaffungsplan nicht zu erfüllen ist, weil beispielsweise wichtige Rohstoffe fehlen, oder dass der Investitionsplan unrealistisch ist, weil dadurch die Liquidität gefährdet wird, beginnen die Planungsarbeiten von vorn, bis alle Teilpläne stimmig sind.

Im folgenden Geschäftsjahr wird eine Planbilanz erstellt. Dabei werden monatlich die Ist-Werte mit den entsprechenden Planwerten verglichen. Bei Abweichungen in einem Teilplan müssen Anpassungen in den übrigen Teilplänen erfolgen. Dieses kontinuierliche Kontroll- und Anpassungsverfahren macht die Planung zu einem wichtigen Führungsinstrument.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Aktuelles Steuer- und Wirtschaftsrecht:


Steuer-Newsletter Newsletter + RSS-Feed Steuerrecht RSS Feed



Steuerberater

Die Steuerexperten, die Steuern einfacher machen!

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.



Steuerberatung

Holen Sie sich die Steuerberatung, die Sie brauchen - verlassen Sie sich auf einen bewährten Steuerberater








Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin