Gründer-Lexikon

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp

In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Rechnungswesen

Das betriebliche Rechnungswesen hat die Aufgabe, alle wirtschaftlichen Vorgänge in einem Betrieb, die sich wert- oder mengenmäßig ausdrücken lassen, zu erfassen und auszuwerten.

Seine Ursprünge reichen weit zurück: Schon vor Jahrtausenden führten Kaufleute Buch über ihre Geschäftstätigkeit; und bereits im 16. Jahrhundert war die Grundstruktur der doppelten Buchführung bekannt, die noch heute in ihren Grundzügen angewandt wird. Mit der fortschreitenden Industrialisierung und Kapitalisierung veränderten sich allerdings Aufgaben und Struktur des Rechnungswesens: Wurden ursprünglich nur die Forderungen und Verbindlichkeiten (Soll und Haben) aufgezeichnet, erfasst und analysiert es heute alle Daten, die der Unternehmer benötigt, um die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens zu überprüfen und dessen weitere Entwicklung zu planen.


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Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: Bitte nur per E-Mail
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