Rechtsstand: 12.10.2026

Existenzgründung Berlin: Steuerberatung, Businessplan & Gründungszuschuss

Sie planen eine Existenzgründung in Berlin und möchten steuerlich sauber starten? Als Steuerberater unterstütze ich Sie bei der Gründungsberatung, der Wahl der Rechtsform, dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, der Buchhaltung, dem Businessplan, dem Gründungszuschuss und der fachkundigen Stellungnahme.

Existenzgründungsberatung vom Steuerberater – was ist steuerlich wichtig?

Eine erfolgreiche Existenzgründung beginnt mit einem klaren steuerlichen Fundament. Bereits vor dem ersten Umsatz sollten Sie wissen, welche Rechtsform passt, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen möchten, welche Buchführungspflichten entstehen und welche Steuerzahlungen auf Sie zukommen.

  1. Betriebsanmeldung

    Gewerbebetriebe melden sich beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt an. Das Finanzamt wird regelmäßig informiert. Trotzdem müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen.

    Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Journalisten, Künstler oder erzieherisch tätige Personen benötigen grundsätzlich keine Gewerbeanmeldung. Sie melden die Tätigkeit direkt beim Finanzamt an.

  2. Registrierung bei ELSTER

    Über Mein ELSTER übermitteln Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Auf Grundlage Ihrer Angaben vergibt das Finanzamt eine Steuernummer und legt fest, welche Steuererklärungen und Voranmeldungen abzugeben sind.

  3. Relevante Steuerarten für Gründer

    • Einkommensteuer: betrifft Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften.
    • Umsatzsteuer: relevant bei steuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen; Kleinunternehmer können unter den Voraussetzungen des § 19 UStG steuerbefreit sein.
    • Gewerbesteuer: betrifft Gewerbebetriebe; für natürliche Personen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro (§ 11 Abs. 1 GewStG).
    • Lohnsteuer: relevant, sobald Arbeitnehmer beschäftigt werden.
    • Körperschaftsteuer: betrifft Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG.
  4. Umsatzsteuer-Voranmeldungen 2025/2026

    Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind grundsätzlich bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums elektronisch zu übermitteln (§ 18 Abs. 1 UStG). Seit 2025 gilt: Bei einer Steuerzahllast von mehr als 9.000 Euro im Vorjahr ist monatlich abzugeben; bei nicht mehr als 2.000 Euro kann das Finanzamt von der Voranmeldungspflicht befreien (§ 18 Abs. 2 UStG).

    Für Neugründer ist die frühere zwingende monatliche Abgabe nach aktueller Gesetzeslage bis einschließlich 2026 ausgesetzt. Maßgeblich ist die voraussichtliche Steuer im Gründungsjahr.

  5. Kleinunternehmerregelung ab 2025

    Ab 2025 gilt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Wird die Grenze von 100.000 Euro im laufenden Jahr überschritten, entfällt die Steuerbefreiung ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird.

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Angebot: Businessplan, Gründungszuschuss & fachkundige Stellungnahme

Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit gründen oder eine Finanzierung beantragen möchten, benötigen Sie häufig mehr als eine gute Geschäftsidee: Entscheidend sind ein plausibler Businessplan, eine nachvollziehbare Finanzplanung und – beim Gründungszuschuss – eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung.

1. Businessplan erstellen oder prüfen lassen

Ein überzeugender Businessplan zeigt, wie Ihr Geschäftsmodell funktioniert, welche Zielgruppe Sie ansprechen, wie Sie Umsatz erzielen und ob die Gründung wirtschaftlich tragfähig ist.

  • Prüfung Ihrer Geschäftsidee und Zielgruppe
  • Unterstützung beim Textteil des Businessplans
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz-, Kosten- und Rentabilitätsvorschau
  • Liquiditätsplanung für die Startphase

Mehr zum Businessplan erstellen

2. Gründungszuschuss beantragen

Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit kann Personen unterstützen, die aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I heraus eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnehmen. Voraussetzung ist unter anderem ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen, der Nachweis der Tragfähigkeit und die persönliche Eignung (§ 93 SGB III).

Die Förderung besteht in der ersten Phase für sechs Monate aus dem zuletzt bezogenen Arbeitslosengeld zuzüglich 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung. In einer zweiten Phase können für weitere neun Monate 300 Euro monatlich gewährt werden (§ 94 SGB III).

Mehr zum Gründungszuschuss

3. Fachkundige Stellungnahme vom Steuerberater

Für den Gründungszuschuss muss die Tragfähigkeit des Vorhabens durch eine fachkundige Stelle bestätigt werden. Als fachkundige Stellen kommen unter anderem Kammern, Kreditinstitute, Fachverbände sowie Steuerberater in Betracht.

Ich prüfe Ihre Unterlagen, insbesondere Businessplan, Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, und erstelle bei positiver Beurteilung die fachkundige Stellungnahme für die Agentur für Arbeit.

Fachkundige Stellungnahme anfragen

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Welche Rechtsform passt zu Ihrer Existenzgründung?

Als Existenzgründerin oder Existenzgründer stehen Ihnen verschiedene Rechtsformen zur Verfügung: Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, GmbH oder AG. Die Wahl der Rechtsform beeinflusst Haftung, Steuern, Buchführung, Außenwirkung, Kapitalbedarf und spätere Gestaltungsmöglichkeiten.

  • Einzelunternehmen: einfach und kostengünstig, aber mit persönlicher Haftung.
  • GbR: geeignet für mehrere Gründer, ebenfalls mit persönlicher Haftung.
  • UG haftungsbeschränkt: haftungsbeschränkt, geringes Stammkapital, aber Bilanzierungspflicht.
  • GmbH: haftungsbeschränkt, professioneller Außenauftritt, Stammkapital grundsätzlich 25.000 Euro.

Mehr Informationen finden Sie unter Rechtsformwahl.

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Anmeldung der Existenzgründung: Gewerbeanmeldung, Finanzamt & ELSTER

Gewerbeanmeldung

Wer eine selbständige, nachhaltige und auf Gewinnerzielung gerichtete gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, muss grundsätzlich ein Gewerbe anmelden. Freiberufler melden sich dagegen direkt beim Finanzamt an.

Betriebseröffnung beim Finanzamt

Die steuerliche Anmeldung erfolgt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort machen Sie Angaben zu Tätigkeit, Rechtsform, erwarteten Umsätzen und Gewinnen, Bankverbindung, Gewinnermittlung, Umsatzsteuer und ggf. Arbeitnehmern.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Der Fragebogen ist mehr als ein Formular: Er enthält strategische Entscheidungen, etwa zur Kleinunternehmerregelung, zur Umsatzsteuer, zur Gewinnermittlung und zu Vorauszahlungen. Fehler können später zu Liquiditätsproblemen, Nachfragen des Finanzamts oder unnötigem Korrekturaufwand führen.

Gerne unterstütze ich Sie beim Ausfüllen des Fragebogens und bei der steuerlichen Einordnung Ihrer Gründung.

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Buchhaltung für Existenzgründer: von Anfang an richtig organisieren

Jede Gründung braucht eine saubere Buchhaltung. Auch wenn keine handelsrechtliche Buchführungspflicht besteht, müssen Einnahmen, Ausgaben, Belege und steuerliche Aufzeichnungen vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Die Buchführungspflicht kann sich unter anderem aus dem Handelsrecht oder aus § 141 AO ergeben. Nach § 141 AO kann eine steuerliche Buchführungspflicht insbesondere entstehen, wenn bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschritten werden. Für Einzelkaufleute sieht § 241a HGB eine Befreiung von der handelsrechtlichen Buchführungspflicht vor, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht mehr als 800.000 Euro Umsatzerlöse und 80.000 Euro Jahresüberschuss erzielt werden.

Für viele Gründer reicht zunächst eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Trotzdem sollten Belege, Rechnungen und Zahlungen von Anfang an digital und prüfungssicher organisiert werden.

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Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit: Gründungszuschuss und Einstiegsgeld

Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Der Gründungszuschuss richtet sich an Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen und durch eine hauptberufliche Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden möchten. Gesetzliche Grundlage sind §§ 93, 94 SGB III.

  • Restanspruch: mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.
  • Tragfähigkeit: Nachweis durch Businessplan und fachkundige Stellungnahme.
  • Förderphase 1: sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich.
  • Förderphase 2: weitere neun Monate 300 Euro monatlich möglich.
  • Steuer: Der Gründungszuschuss ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei; Gewinne aus der selbständigen Tätigkeit sind dagegen steuerpflichtig.

Einstiegsgeld bei Bürgergeld

Wer Bürgergeld bezieht, kann unter bestimmten Voraussetzungen Einstiegsgeld nach § 16b SGB II erhalten. Höhe und Dauer werden individuell festgelegt. Auch hier ist ein tragfähiges Gründungskonzept besonders wichtig.

Weitere Informationen: Gründungszuschuss, Businessplan und fachkundige Stellungnahme.

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Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für Existenzgründer?

Für die Finanzierung Ihrer Gründung kommen Eigenkapital, Bankdarlehen, Förderkredite, Bürgschaften, Zuschüsse oder Beteiligungskapital in Betracht. Ein belastbarer Businessplan ist dabei fast immer die Grundlage.

  1. KfW-Förderkredite: häufig für Investitionen und Betriebsmittel geeignet.
  2. Förderprogramme der Bundesländer: in Berlin insbesondere über die Investitionsbank Berlin.
  3. Hausbankdarlehen: meist mit Businessplan, Sicherheiten und Finanzplanung.
  4. Mikrokredite: für kleinere Kapitalbedarfe.
  5. Business Angels oder Venture Capital: eher für wachstumsorientierte Start-ups.

Wichtig ist, Finanzierung, Steuerzahlungen und private Lebenshaltungskosten gemeinsam zu planen. So vermeiden Sie Liquiditätsengpässe in der Startphase.

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Checkliste: So starten Sie steuerlich sauber in die Selbständigkeit

  1. Geschäftsidee und Zielgruppe klar formulieren.
  2. Businessplan mit Finanzplanung erstellen.
  3. Rechtsform wählen und Haftungsfragen klären.
  4. Gewerbeanmeldung oder Anmeldung beim Finanzamt vorbereiten.
  5. ELSTER-Zugang einrichten.
  6. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
  7. Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung bewusst entscheiden.
  8. Buchhaltung, Belegablage und Geschäftskonto organisieren.
  9. Steuervorauszahlungen und Liquidität planen.
  10. Bei Gründung aus ALG I: Gründungszuschuss, Businessplan und fachkundige Stellungnahme rechtzeitig vorbereiten.

Infografik: Existenzgründung in 6 Schritten

Existenzgründung in 6 Schritten Die Grafik zeigt die wichtigsten Schritte von der Geschäftsidee über Businessplan, Rechtsform, Anmeldung, Steuern und Buchhaltung bis zur laufenden Beratung. 1 Geschäftsidee Angebot, Zielgruppe, Markt 2 Businessplan Finanzen plausibel planen 3 Rechtsform Haftung & Steuern klären 4 Anmeldung Gewerbe, Finanzamt, ELSTER 5 Steuern USt, ESt, GewSt planen 6 Buchhaltung Belege digital organisieren

FAQ zur Existenzgründung

Was kostet eine Erstberatung zur Existenzgründung?

Eine Erstberatung ist für 190 Euro netto zzgl. 19 % Umsatzsteuer möglich. Darin können unter anderem Rechtsform, steuerliche Anmeldung, Umsatzsteuer, Buchhaltung, Steuerplanung und Gründungszuschuss besprochen werden.

Kann ich einen Businessplan vom Steuerberater prüfen lassen?

Ja. Sinnvoll ist insbesondere die Prüfung von Finanzplanung, Kapitalbedarf, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplanung und steuerlichen Annahmen.

Wann brauche ich eine fachkundige Stellungnahme?

Eine fachkundige Stellungnahme benötigen Sie insbesondere für den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit. Sie bestätigt, dass Ihr Gründungsvorhaben nach Prüfung der Unterlagen tragfähig erscheint.

Welche Voraussetzungen gelten für den Gründungszuschuss?

Erforderlich sind unter anderem Arbeitslosengeld-I-Bezug, ein Restanspruch von mindestens 150 Tagen, eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit, persönliche Eignung und der Nachweis der Tragfähigkeit durch eine fachkundige Stelle (§ 93 SGB III).

Ist der Gründungszuschuss steuerpflichtig?

Der Gründungszuschuss ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei. Der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ist jedoch steuerpflichtig.

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung kann sinnvoll sein, wenn Sie überwiegend Privatkunden haben und nur geringe Vorsteuerbeträge anfallen. Bei hohen Investitionen oder Geschäftskunden kann die Regelbesteuerung günstiger sein.

Welche Unterlagen brauche ich für die fachkundige Stellungnahme?

Typischerweise benötigen Sie Businessplan, Kapitalbedarfsplan, Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf, Qualifikationsnachweise und Unterlagen der Agentur für Arbeit.

Muss ich sofort eine GmbH gründen?

Nicht zwingend. Eine GmbH oder UG kann aus Haftungs- und Außenwirkungsgründen sinnvoll sein, verursacht aber höhere Gründungs-, Buchhaltungs- und Abschlusskosten. Die passende Rechtsform hängt vom Einzelfall ab.

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Quellenverzeichnis

  • § 19 UStG, Besteuerung der Kleinunternehmer, Rechtsstand: 12.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
  • § 18 UStG, Besteuerungsverfahren und Voranmeldungen, Rechtsstand: 12.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__18.html
  • §§ 93, 94 SGB III, Gründungszuschuss sowie Dauer und Höhe der Förderung, Rechtsstand: 12.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__93.html und https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__94.html
  • § 3 Nr. 2 EStG, Steuerfreiheit bestimmter Leistungen einschließlich Gründungszuschuss, Rechtsstand: 12.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
  • § 141 AO, Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger, Rechtsstand: 12.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__141.html
  • § 241a HGB, Befreiung von Buchführung und Inventar für bestimmte Einzelkaufleute, Rechtsstand: 12.10.2026, https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__241a.html
  • Bundesagentur für Arbeit, Gründungszuschuss beantragen und fachkundige Stelle, abgerufen am 12.10.2026, https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/gruendungszuschuss-beantragen

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
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Kontakt: Bitte nur per E-Mail
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