Existenzgründung + Steuerberatung

Tipps + Existenzgründungsberatung vom Steuerberater in Berlin



Existenzgründungsberatung vom Steuerberater + Steuertipps

Die wesentlichen Schritte und steuerlichen Aspekte bei der Unternehmensgründung. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  1. Betriebsanmeldung:

    • Gewerbebetriebe: Dazu gehören Handels-, Industrie- oder Handwerksbetriebe. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt, entweder persönlich mit Personalausweis/Reisepass oder elektronisch. Nach der Anmeldung werden andere Stellen, einschließlich des Finanzamts, automatisch informiert. Dennoch müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen.
    • Freiberufliche Tätigkeit: Freie Berufe umfassen beispielsweise Ärzte, Physiotherapeuten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Journalisten sowie künstlerische oder erzieherische Tätigkeiten. Freiberufler melden ihre Existenzgründung direkt beim Finanzamt an.
  2. Registrierung bei ELSTER:

    • Registrieren Sie sich beim elektronischen Steuererklärungsportal ELSTER und übermitteln Sie den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ für gewerbliche oder selbstständige Tätigkeiten elektronisch an Ihr Finanzamt.
  3. Relevante Steuerarten für Existenzgründer:

    • Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag : Diese Steuern werden jährlich in der Steuererklärung erfasst, woraus vierteljährliche Vorauszahlungen berechnet werden können.
    • Umsatzsteuer: In der Regel monatlich abzuführen, erfordert die Einreichung einer Umsatzsteuervoranmeldung.
    • Gewerbesteuer: Bei Gewerbebetrieben an die Stadt oder Gemeinde vierteljährlich als Vorauszahlung zu entrichten.
    • Lohnsteuer: Fällig, wenn Sie Arbeitnehmer beschäftigen.
  4. Jahressteuererklärungen und Gewinnermittlung:

    • Sie haben bis mindestens zum 31. Juli des Folgejahres Zeit, Ihre Jahressteuererklärungen für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer sowie Ihre Gewinnermittlung einzureichen.
  5. Änderung bei Umsatzsteuervoranmeldungen:

    • Seit dem 01.01.2021 müssen Umsatzsteuervoranmeldungen bei Neugründungen nicht mehr monatlich, sondern vierteljährlich abgegeben werden.

Der erste Kontakt mit dem Finanzamt

Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie vom Finanzamt einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Dieser Fragebogen ist entscheidend, um Ihre betrieblichen und persönlichen Verhältnisse steuerlich zu erfassen. Auf Basis Ihrer Angaben wird eine betriebliche Steuernummer vergeben, und es wird festgelegt, welche Steuererklärungen Sie abgeben müssen und ob Vorauszahlungen zu leisten sind.

Diese Informationen bieten einen grundlegenden Überblick über die steuerlichen Pflichten und Schritte bei der Unternehmensgründung. Für detailliertere Informationen und Beratung sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Wie ein Steuerberater Sie bei Ihrer Existenzgründung unterstützen kann:

Hier erhalten Sie nützliche Informationen zum Thema Existenzgründung + Steuern. Mein Name ist Michael Schröder. Ich bin seit über 25 Jahren Steuerberater in Berlin. Gerne unterstütze ich Sie als Steuerberater bei Ihrer Existenzgründung.

Gerne kann ich Sie im Rahmen einer Erstberatung für 190 Euro netto zzgl. 19% Umsatzsteuer beraten. Eine Erstberatung bei einem Steuerberater ist eine sinnvolle Investition für Existenzgründer. In diesem Gespräch können Sie sich über die steuerlichen Aspekte Ihrer Gründung informieren und sich beraten lassen, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen die richtige ist.


Was wird in einer Erstberatung besprochen?

In einer Erstberatung werden folgende Themen besprochen:

  • Die Rechtsform Ihres Unternehmens
  • Buchführung und Belegwesen: Klären Sie, welche Art der Buchführung (doppelte oder einfache Buchführung) für Ihr Unternehmen erforderlich ist (Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanzierung) und wie das Belegwesen organisiert werden sollte.
  • Umsatzsteuer: Besprechen Sie Fragen zur Umsatzsteuer, wie z.B. die Kleinunternehmerregelung, Vorsteuerabzug, Umsatzsteuervoranmeldungen und die Anwendung unterschiedlicher Umsatzsteuersätze.
  • Einkommensteuer und Gewerbesteuer: Erörtern Sie, wie Ihr Unternehmen zur Einkommensteuer und ggf. zur Gewerbesteuer herangezogen wird.
  • Sozialversicherungen: Klären Sie, welche sozialversicherungsrechtlichen Pflichten (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft etc.) auf Sie zukommen.
  • Mitarbeiter: Falls Sie planen, Mitarbeiter einzustellen, sollten Sie sich über Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und weitere arbeitsrechtliche Aspekte informieren.
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten:Erkundigen Sie sich nach Möglichkeiten, wie Sie Ihre steuerliche Last legal minimieren können, z.B. durch die Wahl der Abschreibungsmethoden, die Nutzung von Freibeträgen usw.
  • Vorausschauende Planung:Besprechen Sie, wie Sie eine vorausschauende Steuerplanung und Liquiditätsplanung für Ihr Unternehmen aufstellen können.


Was sollten Sie für die Erstberatung vorbereiten?

Bereiten Sie sich gut auf das Gespräch vor, indem Sie Ihre Geschäftsidee, Ihren Businessplan und ggf. bereits vorhandene finanzielle Übersichten mitbringen. Je mehr Informationen Sie bereitstellen, desto spezifischer und hilfreicher kann die Beratung sein.

Um die Erstberatung so effektiv wie möglich zu gestalten, sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Ihre Geschäftsidee in Form eines Businessplans (sofern vorhanden)

Ihre steuerlichen Daten (Steuernummer, letzte Steuererklärung etc.)

  • Informationen über Ihre Finanzsituation

Tipp: Start-ups — Phasen der Unternehmensentwicklung und Beratungsschwerpunkte sowie weitere Steuerleitfäden, Erstberatungsbriefe und Verträge erhalten Sie bei meiner online Steuerberatung


Top Existenzgründungsberatung


Wahl der Rechtsform

Als Existenzgründerin oder Existenzgründer stehen Ihnen verschiedene Rechtsformen zur Verfügung. Man unterscheidet Einzelunternehmen, Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG). Bei der Wahl der Rechtsform sind steuer- und handelsrechtliche Aspekte maßgebend. Weitere Unterschiede zwischen den einzelnen Rechtsformen gibt es z. B. bei:

  • den Kosten der Gründung,
  • der Höhe des erforderlichen Kapitals,
  • der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis,
  • der persönlichen Haftung,
  • der Beteiligung am Gewinn und Verlust.

Berechnen Sie die Steuerbelastung der unterschiedlichen Rechtsform:

Steuerbelastungsvergleich

Gewerbesteuer-Hebesatz %

Anteil am Unternehmen %
  
  

Kirchensteuer

 KapitalgesellschaftEinzelunternehmer
Personengesellschaft
  operativer Gewinn Euro Euro
- Gehalt an Gesellschafter Euro Euro
- Zinsen an Gesellschafter Euro Euro

- sonst. Vergütungen an Gesellschafter Euro Euro
handelsrechtlicher Gewinn vor Steuern Euro Euro

Weitere Infos finden Sie hier: Rechtsform

Top Existenzgründungsberatung


Anmeldung der Existenzgründung & Formulare

Wichtige Informationen zur Gewerbeanmeldung und den ersten Schritten (hier: Berlin)

Gewerbeformen und Erlaubnispflichtige Tätigkeiten

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, was bedeutet, dass grundsätzlich jeder ein Gewerbe betreiben darf. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen einem stehenden Gewerbe, einem Reisegewerbe und dem Marktverkehr. Für bestimmte Gewerbearten ist neben der Anzeige auch eine besondere Erlaubnis erforderlich. Informieren Sie sich über erlaubnispflichtige Tätigkeiten, um sicherzustellen, dass Sie alle notwendigen Genehmigungen einholen.

Gründen im Nebenerwerb

Eine gewerbliche Tätigkeit kann sowohl im Haupt- als auch im Nebenerwerb ausgeführt werden. Wenn Sie eine Existenzgründung im Nebenerwerb planen, informieren Sie sich über die spezifischen Bedingungen und Anforderungen.

Wie kann ich mein Gewerbe anmelden? Die Anmeldung kann persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder online über die Plattform des Einheitlichen Ansprechpartners erfolgen. Besuchen Sie für die Online-Anmeldung berlin.de/ea/ und folgen Sie den Anweisungen für den Online-Antrag auf elster.de unter dem Stichwort "Formulare".


Gewerbeanmeldung: Der erste Schritt in die Selbstständigkeit

Wer muss ein Gewerbe anmelden? Jeder, der eine selbstständige, gewinnorientierte und dauerhafte Tätigkeit aufnimmt, die nicht zu den freien Berufen gehört, ist verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Dies betrifft sowohl Deutsche als auch Bürger der Europäischen Gemeinschaft. Die Anmeldung erfolgt beim Bezirksamt des Ortes, an dem das Unternehmen seinen Sitz hat.

Wer einen gewerblichen Betrieb eröffnet, muss dies zunächst der unteren Gewerbebehörde (z. B. Gewerbeamt / Ordnungsamt der Stadt oder Landratsamt des Landkreises) anzeigen und Angaben zur Person und zum Unternehmen machen. Die Gewerbebehörde teilt Ihnen mit, ob evtl. weitere Unterlagen benötigt werden. Dieser kann oftmals bereits elektronisch ausgefüllt werden. Anschließend wird das zuständige Finanzamt über die Betriebsgründung unterrichtet. Darüber hinaus teilt die Gewerbebehörde die Eröffnung des Gewerbes in der Regel auch der Berufsgenossenschaft sowie bei Handwerksberufen der Handwerkskammer und der Industrie- und Handelskammer mit. Freiberufler (z. B. Ärzte, Ingenieure, Krankengymnasten) melden sich direkt bei dem für sie zuständigen Finanzamt. Hier ist eine Anmeldung bei der unteren Gewerbebehörde nicht erforderlich. Die entsprechenden Anmeldungen sind innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen.


Tipp: So füllen Sie die Gewerbeanmeldung aus:


Gewerbeanmeldung in Berlin - Was Sie beachten müssen: Gezeigt wird, wo und wie man ein Gewerbe anmeldet. Außerdem wird dargestellt, welche Voraussetzungen man für die erfolgreiche Anmeldung eines Gewerbes erfüllen muss.



Firma und Handelsregistereintragung

Wenn Sie einen einzigartigen Namen für Ihr Unternehmen suchen und diesen im Berliner Handels- oder Gesellschaftsregister eintragen lassen möchten, bietet die IHK Berlin Unterstützung an. Für eine Vorabprüfung Ihres Wunschnamens und Unternehmensgegenstandes können Sie den Service der IHK nutzen. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit durchschnittlich 6 Werktage.

Wichtige Hinweise

  • Freiberufler benötigen in der Regel keine Gewerbeanmeldung und melden sich direkt beim Finanzamt.
  • Die Anmeldung eines Gewerbes ist gleichzeitig mit dem Beginn des Betriebs vorzunehmen.
  • Gewerbe ist jede auf Dauer angelegte, selbstständige Tätigkeit, die nicht zu den freien Berufen gehört.

Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Gewerbeanmeldung und den ersten Schritten in Berlin besuchen Sie bitte die offiziellen Webseiten oder kontaktieren Sie den Einheitlichen Ansprechpartner direkt.

Betriebseröffnung

Für die Anzeige einer Betriebseröffnung nutzen Sie bitte die Online-Formulare unter „Mein ELSTER“. Dort können Sie das Formular ausfüllen und direkt an Ihr zuständiges Finanzamt senden. Für die Besteuerung natürlicher Personen sind die Regionalfinanzämter zuständig, während für Kapitalgesellschaften spezielle Finanzämter für Körperschaften verantwortlich sind.

Nachdem das Finanzamt von Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit Kenntnis erlangt hat, erhalten Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Den Fragebogen finden Sie auch im Internet. Der Fragebogen dient dazu, Ihre persönlichen wie auch betrieblichen Verhältnisse näher kennenzulernen. Ebenso wird nach weiteren Einkünften von Ihnen und ggf. Ihrem Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner gefragt. Daruaf hin teilt Ihnen das Finanzamt eine Steuernummer zu und prüft, welche Steuererklärungen Sie in Zukunft abgeben müssen und ob ggf. Vorauszahlungen auf die zu erwartende Steuerschuld geleistet werden müssen. Aus diesem Grund sind Ihre Angaben zum geschätzten Gewinn und zu weiteren Einkünften unbedingt erforderlich. Sie können den Fragebogen grundsätzlich per Post an das Finanzamt senden.



Wichtig: Bei der steuerlichen Anmeldung müssen sich in einigen Punkten strategisch festlegen: Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit können u. a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit sein. Die richtige Zuordnung ist aufgrund der damit verbundenen Konsequenzen wichtig. So sind beispielsweise Gewerbetreibende gewerbesteuerpflichtig und bei Erreichen eines bestimmten Umsatzes oder Gewinns auch buchführungspflichtig, Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit, Bilanzen oder Einnahme-Überschussrechnung erstellt werden müssen etc. Gerne kann ich Sie beim Ausfüllen der Fragebögen unterstützen.


Hier finden Sie die Formulare für die Anmeldung Ihrer selbständigen Tätigkeit beim Finanzamt:

Top Existenzgründungsberatung


Existenzgründungsberatung & Buchhaltung

Jeder Existenzgründer muss sich Gedanken über seine Buchführung machen. Auch wenn keine Buchführungspflicht besteht, müssen Aufzeichnungen für das Finanzamt geführt werden. Ich rate daher jedem Existenzgründer von Anfang an das Thema Buchhaltung anzugehen. Ich biete Existenzgründern, Startups und Jungunternehmern eine kostenlose online Buchhaltungssoftware an. Sie können damit nicht nur problemlos online Rechnungen erstellen, versenden und Belege online verwalten, sondern auch die gesamte Finanzbuchhaltung erledigen. Dabei habe ich als Steuerberater online Zugang auf Ihre Buchhaltung und kann so bei der Umsatzsteuervoranmeldung und der Vorbereitung für den Jahresabschluss und der Einnahmeüberschussrechnung helfen. Für die kostenlose Nutzung bitte bei der Anmeldung zum online Buchhaltungsprogramm. Sie können aber auch mein kostenloses PC Buchführungsprogramm benutzen.


Welche steuerlichen Buchführungspflichten Sie erfüllen müssen: Existenzgründung Finanzbuchhaltung Existenzgründung: Buchführung

Top Existenzgründungsberatung


Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

In Deutschland gibt es spezielle Förderprogramme für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Existenz gründen möchten. Diese Programme sollen den Übergang in die Selbstständigkeit erleichtern und das Risiko in der Anfangsphase abmildern. Zu den bekanntesten Förderungen gehören:

  1. Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit:

    • Zielgruppe: Dieser Zuschuss richtet sich an Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen und sich selbstständig machen wollen.
    • Leistungen: Der Gründungszuschuss umfasst in der Regel zunächst sechs Monate lang eine Unterstützung in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich eines pauschalen Betrags zur sozialen Absicherung. Nach Ablauf der sechs Monate kann unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Förderung für neun Monate beantragt werden, allerdings in reduzierter Höhe.
    • Voraussetzungen: Ein wichtiger Bestandteil des Antrags ist ein tragfähiger Businessplan, der von einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK, Handwerkskammer, Steuerberater) geprüft wird. Außerdem muss noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen bestehen.
  2. Einstiegsgeld (§ 16b SGB II):

    • Zielgruppe: Diese Förderung richtet sich an Empfänger von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld ehemals Hartz IV), die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten.
    • Leistungen: Das Einstiegsgeld ist eine zusätzliche Leistung zum Arbeitslosengeld II und soll den Lebensunterhalt in der Anfangsphase der Selbstständigkeit sichern. Die Höhe und Dauer der Förderung werden individuell festgelegt und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Bedürftigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft.
    • Voraussetzungen: Auch hier ist ein überzeugender Businessplan erforderlich, und die Geschäftsidee muss als geeignet zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit angesehen werden.

Beide Programme setzen voraus, dass die geplante Selbstständigkeit als Haupterwerb gedacht ist und eine tragfähige Existenzgrundlage verspricht. Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig – idealerweise schon vor der Anmeldung der Arbeitslosigkeit – bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu informieren und beraten zu lassen. Die Beratung kann auch dabei helfen, den Businessplan zu erstellen oder zu optimieren.

Zusätzlich zu diesen direkten Förderungen gibt es oft auch Beratungs- und Qualifizierungsangebote, die Existenzgründern helfen, ihre Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen.

Top Existenzgründungsberatung


Kredite für Existenzgründer

Für Existenzgründer gibt es verschiedene Möglichkeiten, an Kredite und Finanzierungen zu kommen. Diese können von staatlichen Förderbanken, privaten Banken oder alternativen Finanzierungsquellen stammen. Hier sind einige der gängigsten Optionen:

  1. KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau): In Deutschland ist die KfW eine der Hauptanlaufstellen für Existenzgründer. Sie bietet verschiedene Kreditprogramme, die speziell auf die Bedürfnisse von Gründern und jungen Unternehmen zugeschnitten sind. Diese Kredite zeichnen sich oft durch günstige Zinsen und lange Laufzeiten aus. Einige Programme bieten auch tilgungsfreie Anlaufjahre.

  2. ERP-Gründerkredit: Dies ist ein spezielles Programm der KfW, das in verschiedenen Varianten existiert (z.B. ERP-Gründerkredit - StartGeld, ERP-Gründerkredit - Universell). Diese Kredite sind oft für kleinere und mittlere Vorhaben gedacht und können für Investitionen und Betriebsmittel verwendet werden.

  3. Förderkredite der Bundesländer: Viele Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für Existenzgründer an. Diese Programme können sich in ihren Konditionen und Voraussetzungen unterscheiden, daher ist es ratsam, sich bei der jeweiligen Landesförderbank zu informieren.

  4. Hausbanken und private Banken: Traditionelle Banken bieten ebenfalls Kredite für Existenzgründer an. Hier ist es oft notwendig, einen soliden Businessplan und Sicherheiten vorzulegen. Die Konditionen können variieren und sind in der Regel nicht so günstig wie bei den Förderkrediten.

  5. Crowdfunding und Crowdlending: Diese alternativen Finanzierungsformen werden zunehmend beliebter. Über Online-Plattformen können Existenzgründer ihre Geschäftsidee präsentieren und von einer Vielzahl von Menschen kleine Beträge einsammeln, entweder als Darlehen oder im Austausch für Belohnungen oder Unternehmensanteile.

  6. Business Angels und Venture Capital: Für Start-ups mit hohem Wachstumspotenzial kann auch die Suche nach einem Business Angel oder Venture-Capital-Gesellschaften eine Option sein. Diese Investoren bringen oft neben Kapital auch Fachwissen und Kontakte mit.

  7. Mikrokredite: Für sehr kleine Finanzierungssummen gibt es spezielle Mikrokreditprogramme, die sich an Gründer richten, die nur einen geringen Kapitalbedarf haben.

Bevor Sie sich für eine Finanzierungsquelle entscheiden, ist es wichtig, die verschiedenen Optionen sorgfältig zu prüfen und zu vergleichen. Achten Sie auf Zinssätze, Rückzahlungsbedingungen, eventuelle Förderkriterien und darauf, ob Sicherheiten gefordert werden. Ein gut durchdachter Businessplan ist in der Regel unerlässlich, um Finanziers von Ihrem Vorhaben zu überzeugen.

Top Existenzgründungsberatung


FAQ zur Existenzgründung

Willkommen in unserer FAQ-Sektion, speziell konzipiert für Existenzgründer wie Sie. Hier finden Sie Antworten auf einige der häufigsten Fragen, die beim Start in die Selbstständigkeit auftreten. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Allgemeine Fragen

Was muss ich bei der Gründung meines Unternehmens steuerlich beachten?

  • Gewerbeanmeldung: Informieren Sie das Finanzamt über Ihre Gewerbeanmeldung.
  • Steuerliche Erfassung: Füllen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sorgfältig aus.
  • Umsatzsteuer: Entscheiden Sie, ob Sie als Kleinunternehmer gelten möchten oder die Regelbesteuerung wählen.
  • Buchführungspflicht: Klären Sie, ob Sie buchführungspflichtig sind oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen können.

Welche Steuerarten sind für mich als Neugründer relevant?

  • Umsatzsteuer: Betrifft fast alle Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen anbieten.
  • Einkommensteuer: Auf das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit.
  • Gewerbesteuer: Für Gewerbetreibende, abhängig vom Standort und Gewinn des Unternehmens.
  • Körperschaftsteuer: Für juristische Personen, z.B. GmbHs.

Finanzielle Fragen

Wie kann ich meine Steuerlast als Neugründer minimieren?

  • Ausgaben erfassen: Halten Sie alle betrieblichen Ausgaben fest, um sie steuerlich geltend zu machen.
  • Steuerfreibeträge nutzen: Informieren Sie sich über Freibeträge, die Sie beanspruchen können.
  • Vorsteuerabzug: Machen Sie den Vorsteuerabzug geltend, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.
  • Investitionsabzugsbeträge: Nutzen Sie Investitionsabzugsbeträge für geplante Anschaffungen.

Muss ich als Neugründer Umsatzsteuer zahlen?

  • Als Neugründer unterliegen Sie grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht. Sie können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, die es Ihnen erlaubt, keine Umsatzsteuer auf Ihre Rechnungen auszuweisen, solange Ihr Umsatz im Vorjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht überschreiten wird.

Rechtliche Fragen

Welche Rechtsform sollte ich für mein Unternehmen wählen?

  • Die Wahl der Rechtsform hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie Haftungsfragen, Kapitalbedarf, Anzahl der Gründer und steuerliche Überlegungen. Beliebte Formen sind Einzelunternehmen, GbR, UG (haftungsbeschränkt) und GmbH.

Bin ich verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen?

  • Gesetzlich sind Sie nicht verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen. Es ist jedoch ratsam, Geschäfts- und Privattransaktionen getrennt zu halten, um die Übersicht zu bewahren und die Buchführung zu vereinfachen.

Organisatorische Fragen

Wie organisiere ich meine Buchhaltung als Neugründer?

  • Einfache Buchhaltung: Für Kleinunternehmer und Freiberufler ist oft die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausreichend.
  • Digitale Tools: Nutzen Sie Buchhaltungssoftware, um Ihre Finanzen zu verwalten.
  • Steuerberater: Ziehen Sie in Betracht, einen Steuerberater zu konsultieren, besonders in der Anfangsphase.

Wie oft muss ich meine Steuererklärung einreichen?

  • Die Einkommensteuererklärung muss jährlich eingereicht werden. Umsatzsteuervoranmeldungen sind monatlich oder vierteljährlich abzugeben, abhängig von der Höhe Ihrer Umsätze.

Wir hoffen, diese FAQs bieten Ihnen einen guten Startpunkt. Für spezifische Anliegen oder tiefergehende Beratung stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.

Top Existenzgründungsberatung


Weitere Informationen zur Existenzgründung


Tipp: Bei Existenzgründern kann die Abgabe der Steuererklärung zu besonders hohen Steuererstattungen führen.

Weitere nützliche Informationen für Ihre Existenzgründung zum Download:

Steuertipp:

Existenzgründung
Steuertipp


Gründerlexikon

Arbeitsrechtliche Grundlagen
Ablauforganisation
Aktiengesellschaft
Allgemeine Anmeldungen
Anmeldeformalitäten
Arbeitnehmerähnliche Selbstständige
Arbeitslosenversicherung
Arbeitsvertrag
Arbeitsvertrag mit dem Ehepartner
Aufbauorganisation
Aufgaben
Autoinhaltsversicherung
Beauftragung eines Immobilienmaklers
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Befähigungsnachweise - Allgemein
Befähigungsnachweise - Handwerk
Befähigungsnachweise - Taxi und Mietwagen
Befristeter Arbeitsvertrag
Berufsausbildung
Berufsausbildung - Ausbildungsvoraussetzungen
Berufsgenossenschaft
Berufsunfähigkeitsversicherung
Betriebliche Sachversicherungen
Betriebshaftpflichtversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung
Betriebswirtschaftliche Zielsetzung
Bilanz
Buchführung
Bürgschaft
Bürogemeinschaft
Bundesagentur für Arbeit
Businessplan
Controlling
Direktversicherung
Distributionspolitik
Einführung in das Handelsrecht
Eigenkapital
Einkommensteuer
Einsatzgebiete
Einzelunternehmen
Elektronikversicherung
Formen der Existenzgründung
Fachliche Anforderungen
Finanzamt
Finanzielle Anforderungen
Finanzierungsplan
Finanzkonzept
Firmenbildungsrecht
Förderung der Innovationsbereitschaft
Förderung der Motivation
Forderungsmanagement
Formen
Franchising
Fremdkapital - Bankkredite
Fremdkapital - öffentliche Förderkredite
Führen durch Zielvereinbarung
Führungszeugnis
Gründungsentscheidung
Grundlagen der Organisation
Generalvertretung
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
Geschäfts-Inhaltsversicherung
Geschäftsbeteiligung
Geschäftsidee
Geschäftsübernahme
Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts
Gewerbeamt
Gewerbemietvertrag
Gewerbesteuer
Gewinn- und Verlustrechnung
Glasversicherung
GmbH
GmbH & Co. KG
Grundsätze für das Bankgespräch
Handelsregister
Handwerkskammer
Industrie- und Handelskammer
Irreführende Werbung
Jahresabschluss
Kapitalbedarfsplan
Kapitalertragsteuer
Kaufmännisches Bestätigungsschreiben
Kaufmannseigenschaft
Kaufvertrag
Kennzahlen
Kleine und mittlere Unternehmen
Körperschaftsteuer
Kommanditgesellschaft
Kommunikationspolitik
Kontakte
Kosten- und Leistungsrechnung
Kündigung von Arbeitnehmern
Limited Company
Liquiditätsplan
Lohnsteuer
Marketingkonzept
Magisches Dreieck
Marketinginstrumente
Marketingorganisation
Mutterschaft
Neugründung
Offene Handelsgesellschaft
Partnerschaftsgesellschaft
Persönliche Anforderungen
Personaleinsatz
Personalmanagement
Personalplanung
Pflegeversicherung
Planungsrechnung
Preispolitik
Produkt- und Zielgruppenorientierung
Produktpolitik
Rechnungswesen
Rechtsschutzversicherung
Rentenversicherung
Rügepflicht
Steuerarten
Scheinselbstständigkeit
Schuldnerverzeichnis
Standortwahl
Statistik
Teilzeitarbeit
Übersicht der betrieblichen Sachversicherungen
Umsatzsteuer
Unternehmenskauf
Unternehmergesellschaft
Unterschiede zum Rechnungswesen
Versicherungen für Existenzgründer
Vorüberlegungen
Verbrauchervertrag
Vergleichende Werbung
Vergütung des Versicherungsmaklers
Vermögensrechtliche Auswirkungen auf eine Ehe
Vorstellungsgespräch
Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit
Siehe auch Existenzgründungs Handbuch ...


Rechtsgrundlagen zum Thema: Existenzgründ

EStG 
EStG § 3

UStR 
UStR 112. Ergänzungsschulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen

EStH 3.2
BGB 512 513 655e

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Aktuelle Steuertipps zum Steuern sparen


Weihnachtsgedicht:
Das Christkind beim Finanzamt





Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


KI-Bot!

Willkommen bei Steuer-Robbi!

Hier erhalten Sie sofort Antworten auf Ihre Steuerfragen – und das völlig kostenlos! Unser KI-basierter Steuer-Robbi ist darauf programmiert, Ihnen nicht nur Antworten zu geben, sondern auch direkt auf die relevanten Steuerinformationen und Quellen zu verlinken.

Wie es funktioniert:

Einfach Ihre Frage in das untenstehende Feld eingeben und absenden. Der KI-Steuerbot analysiert Ihre Anfrage und liefert Ihnen eine Antwort, die auf aktuellem Wissen und Daten basiert.

Probieren Sie es jetzt aus und stellen Sie Ihre erste Frage!