Existenzgründung + Steuerberatung Berlin

Tipps & Existenzgründungsberatung vom Steuerberater in Berlin

Existenzgründungsberatung vom Steuerberater – Steuertipps

Eine erfolgreiche Existenzgründung beginnt mit dem richtigen steuerlichen Fundament. Die wichtigsten Schritte und steuerlichen Aspekte bei der Unternehmensgründung im Überblick:

  1. Betriebsanmeldung

    • Gewerbebetriebe: Handels-, Industrie- und Handwerksbetriebe melden sich beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt an – persönlich mit Personalausweis/Reisepass oder elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner. Das Finanzamt wird automatisch informiert; dennoch müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen.
    • Freiberufliche Tätigkeit: Ärzte, Physiotherapeuten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Journalisten sowie Personen mit künstlerischen oder erzieherischen Tätigkeiten zählen zu den freien Berufen. Sie melden ihre Existenzgründung direkt beim Finanzamt an – eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich.
  2. Registrierung bei ELSTER

    • Registrieren Sie sich beim elektronischen Steuerportal ELSTER und übermitteln Sie den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" für gewerbliche oder selbstständige Tätigkeiten direkt an Ihr Finanzamt.
  3. Relevante Steuerarten für Existenzgründer

    • Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag: Jährlich in der Steuererklärung erfasst; daraus werden vierteljährliche Vorauszahlungen berechnet.
    • Umsatzsteuer: Je nach Umsatzsteuerzahllast monatlich oder vierteljährlich abzuführen, mit entsprechender Umsatzsteuervoranmeldung über ELSTER. Neu ab 2025: Die Grenze für die monatliche Abgabepflicht wurde auf 9.000 Euro Jahressteuerschuld angehoben (vorher: 7.500 Euro). Unterhalb von 2.000 Euro Jahressteuerschuld entfällt die Voranmeldungspflicht ganz.
    • Gewerbesteuer: Für Gewerbetreibende vierteljährlich als Vorauszahlung an die Gemeinde zu entrichten.
    • Lohnsteuer: Fällig, sobald Sie Arbeitnehmer beschäftigen.
  4. Jahressteuererklärungen und Gewinnermittlung

    • Die Jahressteuererklärungen für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und ggf. Gewerbesteuer sowie die Gewinnermittlung sind grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres einzureichen (mit Steuerberater verlängert sich die Frist deutlich).
  5. Umsatzsteuervoranmeldungen für Existenzgründer (2025/2026)

    • Bis Ende 2026 gilt eine Sonderregelung: Neugründer sind von der zwingend monatlichen Abgabe befreit. Maßgeblich ist die voraussichtliche Umsatzsteuerschuld im Gründungsjahr – das Finanzamt entscheidet, ob monatliche oder vierteljährliche Abgabe erforderlich ist.

Der erste Kontakt mit dem Finanzamt

Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie vom Finanzamt einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung". Auf Basis Ihrer Angaben wird eine betriebliche Steuernummer vergeben; zudem legt das Finanzamt fest, welche Steuererklärungen abzugeben sind und ob Vorauszahlungen zu leisten sind.

Erstberatung für Existenzgründer

Mein Name ist Michael Schröder. Ich bin seit über 25 Jahren Steuerberater in Berlin und unterstütze Sie gerne bei Ihrer Existenzgründung. Eine Erstberatung ist für 190 Euro netto zzgl. 19 % USt. möglich und liefert Ihnen eine fundierte Basis für den Start in die Selbstständigkeit.

Was wird in der Erstberatung besprochen?

  • Rechtsform: Einzelunternehmen, GbR, UG (haftungsbeschränkt), GmbH – welche passt zu Ihnen?
  • Buchführung und Belegwesen: Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder Bilanzierung? Wie organisieren Sie Ihr Belegwesen sinnvoll?
  • Einkommensteuer und Gewerbesteuer: Wie wird Ihr Unternehmen steuerlich eingestuft?
  • Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung (ab 2025 neue Grenzen: 25.000 Euro im Vorjahr / 100.000 Euro laufendes Jahr), Vorsteuerabzug, Voranmeldungen, unterschiedliche Steuersätze.
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten: Abschreibungsmethoden, Freibeträge, Investitionsabzugsbeträge.
  • Vorausschauende Planung: Steuerplanung und Liquiditätsplanung für das erste Geschäftsjahr.
  • Lohnsteuer und Sozialversicherungen: Kranken- und Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft und weitere Pflichten.

Was sollten Sie zur Erstberatung mitbringen?

  • Ihre Geschäftsidee, idealerweise als Businessplan (auch grobe Skizze)
  • Steuerliche Daten (Steuernummer, ggf. letzte Steuererklärung)
  • Informationen über Ihre finanzielle Ausgangssituation

Tipp<:

Tipp: Bei Existenzgründern kann die Abgabe der Steuererklärung zu besonders hohen Steuererstattungen führen – etwa durch Betriebsausgaben in der Anlaufphase. Start-ups – Phasen der Unternehmensentwicklung, Beratungsschwerpunkte sowie weitere Steuerleitfäden, Erstberatungsbriefe und Verträge erhalten Sie in meiner Online-Steuerberatung.

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Wahl der Rechtsform

Als Existenzgründerin oder Existenzgründer stehen Ihnen verschiedene Rechtsformen zur Verfügung: Einzelunternehmen, Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG haftungsbeschränkt, AG). Bei der Wahl der Rechtsform sind steuer- und handelsrechtliche Aspekte ebenso maßgebend wie praktische Überlegungen zu:

  • den Gründungskosten und dem Mindestkapital,
  • der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis,
  • dem Umfang der persönlichen Haftung,
  • der Beteiligung am Gewinn und Verlust,
  • der steuerlichen Gesamtbelastung (Einkommensteuer vs. Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer).

Mehr Infos unter Rechtsformwahl.

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Anmeldung der Existenzgründung & Formulare

Gewerbeanmeldung – Der erste Schritt in die Selbstständigkeit

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit: Grundsätzlich darf jeder ein Gewerbe betreiben. Unterschieden wird zwischen stehendem Gewerbe, Reisegewerbe und Marktverkehr. Für bestimmte Tätigkeiten ist neben der Anzeige eine besondere Erlaubnis erforderlich.

Wer muss ein Gewerbe anmelden? Jeder, der eine selbstständige, gewinnorientierte und dauerhafte Tätigkeit aufnimmt, die nicht zu den freien Berufen gehört, ist zur Gewerbeanmeldung verpflichtet. Die Anmeldung erfolgt beim Bezirksamt des Unternehmenssitzes – persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder online über die Plattform des Einheitlichen Ansprechpartners (berlin.de/ea/).

Nach der Anmeldung bei der Gewerbebehörde werden automatisch das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft sowie bei Handwerksberufen die Handwerkskammer und die IHK informiert. Dennoch müssen Sie selbst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einreichen. Die Anmeldung ist innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen.

Gründen im Nebenerwerb: Eine gewerbliche Tätigkeit kann sowohl im Haupt- als auch im Nebenerwerb ausgeübt werden. Informieren Sie sich über die spezifischen Bedingungen, insbesondere zur Sozialversicherungspflicht und steuerlichen Behandlung.

Firma und Handelsregistereintragung

Wer einen einzigartigen Firmennamen führen und diesen im Handels- oder Gesellschaftsregister eintragen lassen möchte, kann die IHK Berlin für eine Vorabprüfung des Wunschnamens und Unternehmensgegenstandes nutzen.

Wichtige Hinweise zur Gewerbeanmeldung

  • Freiberufler benötigen keine Gewerbeanmeldung und melden sich direkt beim Finanzamt.
  • Die Gewerbeanmeldung erfolgt gleichzeitig mit Beginn des Betriebs.
  • Gewerbe ist jede auf Dauer angelegte, selbstständige Tätigkeit, die nicht zu den freien Berufen gehört.

Betriebseröffnung – Anmeldung beim Finanzamt

Die Anzeige einer Betriebseröffnung erfolgt über die Online-Formulare unter „Mein ELSTER". Für die Besteuerung natürlicher Personen sind die Regionalfinanzämter zuständig; für Kapitalgesellschaften gibt es spezielle Finanzämter für Körperschaften.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Nachdem das Finanzamt von Ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit Kenntnis erlangt hat, erhalten Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Der Fragebogen dient dazu, Ihre persönlichen und betrieblichen Verhältnisse sowie weitere Einkünfte (auch des Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners) zu erfassen. Daraufhin teilt das Finanzamt eine Steuernummer zu und legt fest, welche Erklärungen abzugeben und ob Vorauszahlungen zu leisten sind.

Wichtig – strategische Entscheidungen bei der steuerlichen Anmeldung: Einkünfte aus unternehmerischer Tätigkeit können Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit sein. Die richtige Zuordnung hat erhebliche Konsequenzen: Gewerbetreibende sind gewerbesteuerpflichtig und bei Erreichen bestimmter Umsatz- oder Gewinngrenzen buchführungspflichtig. Außerdem ist zu entscheiden, ob Bilanzierung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) genutzt wird. Gerne unterstütze ich Sie beim Ausfüllen der Fragebögen.

Hier finden Sie die Formulare für die Anmeldung Ihrer selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt:

  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung + Ausfüllhilfe (Einzelunternehmen)
  • Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Personengesellschaft + Ausfüllhilfe
  • Fragebogen Gründung einer Kapitalgesellschaft

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Existenzgründung & Buchhaltung

Jeder Existenzgründer muss sich von Beginn an mit seiner Buchführung beschäftigen. Auch ohne gesetzliche Buchführungspflicht müssen Aufzeichnungen für das Finanzamt geführt werden. Ich empfehle, das Thema Buchhaltung von Anfang an strukturiert anzugehen.

Existenzgründern, Start-ups und Jungunternehmern biete ich eine kostenlose Online-Buchhaltungssoftware an. Damit können Sie online Rechnungen erstellen und versenden, Belege digital verwalten und die gesamte Finanzbuchhaltung erledigen. Als Steuerberater habe ich Online-Zugang auf Ihre Buchhaltung und kann so bei der Umsatzsteuervoranmeldung, beim Jahresabschluss und bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung unterstützen.

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Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

In Deutschland gibt es spezielle Förderprogramme für Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Existenz gründen möchten:

  1. Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit

    • Zielgruppe: Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen und sich selbstständig machen wollen.
    • Leistungen: Zunächst sechs Monate Unterstützung in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus pauschaler Betrag zur sozialen Absicherung. Anschließend kann unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Förderung für neun Monate (in reduzierter Höhe) beantragt werden.
    • Voraussetzungen: Tragfähiger Businessplan, geprüft von einer fachkundigen Stelle (z. B. IHK, Handwerkskammer, Steuerberater). Außerdem muss noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen bestehen.
  2. Einstiegsgeld (§ 16b SGB II)

    • Zielgruppe: Empfänger von Bürgergeld (ehemals ALG II / Hartz IV), die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten.
    • Leistungen: Zusätzliche Leistung zum Bürgergeld zur Sicherung des Lebensunterhalts in der Anfangsphase. Höhe und Dauer werden individuell festgelegt.
    • Voraussetzungen: Überzeugender Businessplan; die Geschäftsidee muss als geeignet angesehen werden, die Hilfebedürftigkeit zu beenden.

Beide Programme setzen voraus, dass die geplante Selbstständigkeit als Haupterwerb gedacht ist und eine tragfähige Existenzgrundlage verspricht. Informieren Sie sich frühzeitig – idealerweise vor der Anmeldung der Arbeitslosigkeit – bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter.

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Kredite für Existenzgründer

Für die Finanzierung Ihrer Gründung stehen verschiedene Quellen zur Verfügung:

  1. KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau): Hauptanlaufstelle für Existenzgründer in Deutschland. Verschiedene Kreditprogramme mit günstigen Zinsen, langen Laufzeiten und teils tilgungsfreien Anlaufjahren.

  2. ERP-Gründerkredit: Spezielles KfW-Programm in verschiedenen Varianten (z. B. StartGeld, Universell) für kleinere und mittlere Vorhaben – für Investitionen und Betriebsmittel geeignet.

  3. Förderkredite der Bundesländer: Viele Bundesländer bieten eigene Programme an. In Berlin ist die Investitionsbank Berlin (IBB) die erste Anlaufstelle.

  4. Hausbanken und private Banken: Klassische Kredite, meist mit solidem Businessplan und Sicherheiten als Voraussetzung. Konditionen in der Regel weniger günstig als Förderkredite.

  5. Crowdfunding und Crowdlending: Online-Plattformen ermöglichen das Einsammeln von Kapital von einer Vielzahl von Menschen – als Darlehen, gegen Belohnungen oder gegen Unternehmensanteile.

  6. Business Angels und Venture Capital: Für Start-ups mit hohem Wachstumspotenzial. Investoren bringen neben Kapital oft Fachwissen und Netzwerke mit.

  7. Mikrokredite: Spezielle Programme für Gründer mit geringem Kapitalbedarf.

Vergleichen Sie Zinssätze, Rückzahlungsbedingungen, Förderkriterien und Sicherheitenanforderungen sorgfältig. Ein durchdachter Businessplan ist in der Regel unerlässlich, um Finanziers zu überzeugen.

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FAQ zur Existenzgründung – Häufige Fragen

Was muss ich bei der Gründung meines Unternehmens steuerlich beachten?

  • Gewerbeanmeldung: Das Finanzamt über Ihre Gewerbeanmeldung informieren.
  • Steuerliche Erfassung: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sorgfältig ausfüllen und über ELSTER einreichen.
  • Umsatzsteuer: Entscheiden, ob Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung. Neu ab 2025: Kleinunternehmergrenze liegt bei 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr.
  • Buchführungspflicht: Prüfen, ob Buchführungspflicht besteht oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) genutzt werden kann.

Welche Steuerarten sind für Neugründer relevant?

  • Umsatzsteuer: Betrifft fast alle Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen anbieten.
  • Einkommensteuer: Auf das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit.
  • Gewerbesteuer: Für Gewerbetreibende, abhängig von Standort und Gewinn.
  • Körperschaftsteuer: Für juristische Personen (z. B. GmbH, UG).

Muss ich als Neugründer Umsatzsteuer zahlen?

Als Neugründer unterliegen Sie grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht. Sie können jedoch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Ab 1. Januar 2025 gelten neue Grenzen: Ihr Vorjahresumsatz darf maximal 25.000 Euro betragen; im laufenden Jahr darf der Umsatz 100.000 Euro nicht überschreiten (frühere Grenzen: 22.000 Euro / 50.000 Euro). Die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr ist seit 2025 eine feste Grenze – sobald sie überschritten wird, entfällt die Steuerbefreiung ab diesem Umsatz, ohne Rückwirkung.

Wie kann ich meine Steuerlast als Neugründer minimieren?

  • Betriebsausgaben erfassen: Alle betrieblichen Ausgaben dokumentieren und steuerlich geltend machen.
  • Steuerfreibeträge nutzen: Grundfreibetrag, Freibetrag für Gewerbesteuer (24.500 Euro) etc.
  • Vorsteuerabzug: Als regelbesteuerter Unternehmer geltend machen.
  • Investitionsabzugsbetrag (IAB): Für geplante Anschaffungen steuermindernd nutzen.

Welche Rechtsform sollte ich wählen?

Die Wahl hängt von Haftungsfragen, Kapitalbedarf, Anzahl der Gründer und steuerlichen Überlegungen ab. Häufige Formen bei Gründungen: Einzelunternehmen (kein Mindestkapital, volle Haftung), GbR (mehrere Gründer, volle Haftung), UG haftungsbeschränkt (ab 1 Euro Stammkapital, begrenzte Haftung) und GmbH (ab 25.000 Euro Stammkapital, begrenzte Haftung).

Bin ich verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen?

Gesetzlich sind Sie als Einzelunternehmer oder Freiberufler nicht verpflichtet, ein eigenes Geschäftskonto zu führen. Es ist jedoch dringend empfehlenswert, Geschäfts- und Privattransaktionen zu trennen – das vereinfacht die Buchführung und erleichtert Betriebsprüfungen erheblich.

Wie oft muss ich meine Steuererklärung einreichen?

Die Einkommensteuererklärung ist jährlich einzureichen. Umsatzsteuervoranmeldungen sind monatlich oder vierteljährlich abzugeben – abhängig von der Umsatzsteuerzahllast des Vorjahres. Ab 2025 gilt: Bei Zahllast über 9.000 Euro monatlich; zwischen 2.000 und 9.000 Euro vierteljährlich; unter 2.000 Euro nur jährliche Erklärung.

Wie organisiere ich meine Buchhaltung als Neugründer?

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Für Kleinunternehmer und Freiberufler oft ausreichend – deutlich einfacher als die doppelte Buchführung.
  • Digitale Buchhaltungssoftware: Erleichtert die laufende Erfassung von Belegen, Rechnungen und Zahlungen erheblich.
  • Steuerberater: Besonders in der Gründungsphase sinnvoll – Fehler bei der steuerlichen Einordnung können teuer werden.

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Weitere Informationen zur Existenzgründung

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Rechtsgrundlagen zum Thema: Existenzgründung

EStG 
EStG § 3

UStR 
UStR 112. Ergänzungsschulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen


Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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