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Existenzgründung
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In unserem Existenzgründungslexikon gibt es insgesamt 135 Begriffe.


Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie nach Ihrer Existenzgründung (Formen der Existenzgründung) in eine rechtliche Auseinandersetzung gelangen, ist es für Sie wichtig, Ihre Rechte auch durchzusetzen. Wenn Sie sich selbst gegen unberechtigte Ansprüche etwaiger Unfallgegner, Geschäftspartner oder Kunden zur Wehr setzen müssen, hilft in vielen Fällen die Haftpflichtversicherung. Es ist zum Beispiel wichtig, unberechtigte Ansprüche zurückzuweisen, um den guten Ruf des Unternehmens zu verteidigen. Durch eine Rufschädigung erleidet ihr Unternehmen auch einen Verzehr finanziellen Verlust.

Wenn Sie solche und andere Ansprüche gegenüber Dritten durchsetzen wollen müssen sie vor Gericht. Das Kostenrisiko ist dort schlecht kalkulierbar und bei ungewissem Prozessausgang auch nicht tragbar. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen, können Sie probieren, Ihr Recht zu bekommen und müssen nicht die gegebenenfalls hohen Kosten für einen Gutachter oder ein Revisionsverfahren scheuen. Sie bleiben auch bei einem Vergleich nicht auf ihrem Teil der Kosten "sitzen".

Wenn in ihrer Rechtsschutzversicherung eine entsprechende Deckung vereinbart ist, schützt Sie sie vor den Kosten, die durch rechtliche Auseinandersetzungen und Prozesse entstehen. Die Kosten für Rechtsanwälte (einschließlich der Gegenpartei), Verteidiger und Gericht werden ebenso gedeckt.

Es existieren verschiedene Arten von Rechtsschutzversicherungen: Dazu gehören u.a. Arbeitsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Privatrechtsschutz, erweiterter Strafrechtsschutz oder Vertragsrechtsschutz. Letzterer wird für Unternehmen allerdings nicht von allen Anbietern und auch nur für eine eingeschränkte Art von Betriebsarten angeboten. Wichtig ist, dass Sie die für ihre Betriebsrechtsschutzversicherung einen maßgeschneiderte Rechtsschutzversicherung wählen.

Der Versicherungsschutz wird als Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen oder Rechtsschutz für Vereine angeboten.

Bei dieser Rechtsschutzform gemäß § 28 ARB 2010 Rechtsschutz für Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige handelt es sich um eine Kombination von Teilen aus den § 21 Verkehrs- Rechtsschutz, § 23 Privat- Rechtsschutz für Selbstständige und § 24 Berufs- Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine sowie dem Rechtsschutz für Immobilien gemäß § 29 ARB 2010.

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Gewerbetreibender, freiberuflich Tätiger und in einer sonstigen selbstständigen Form. Dabei muss die Art der selbstständigen Tätigkeit im Versicherungsschein eingetragen sein.

Weiter sind die Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer in dessen Betrieb versichert.

Versichert werden kann auch ein Verein sowie dessen gesetzliche Vertreter und Angestellte und Mitglieder bei der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben für den Verein.

Versicherte Leistungsarten (Leistungsarten - Rechtsschutz) sind

  • Schadenersatz-Rechtsschutz.

  • Arbeits-Rechtsschutz.

  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.

  • Sozialgerichts-Rechtsschutz.

  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz.

Versicherungsschutz besteht je nach vereinbarten Bedingungen auch für:

  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz.

  • Vertrags-Rechtsschutz.

  • Steuer-Rechtsschutz.

  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen.

  • Sachenrechts-Rechtsschutz.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf folgende mitversicherte Personen, soweit sie in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer tätig sind.

  • mitarbeitende Familienangehörige

  • Geschäftsführer

  • angestellte und freie Mitarbeiter

Nicht erfasst wird hingegen der Subunternehmer, da es an einem Beschäftigungsverhältnis zwischen den Parteien fehlt.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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