Frist bei der Steuererklärung per ELSTER



Steuererklärung mit ELSTER

1. Steuererklärungsfrist mit ELSTER

Grundsätzlich müssen Steuererklärungen bis zum 31. Juli des Folgejahres abgegeben werden. Für die Jahre 2020–2024 wurden die Fristen jedoch pandemiebedingt verlängert. Die jeweils aktuellen Termine finden Sie beim Bundesfinanzministerium.

Tipp: Eine Steuererklärung lohnt sich fast immer — Arbeitnehmer erhalten im Durchschnitt über 1.000 € zurück.

Berechnen Sie Ihre mögliche Rückerstattung einfach hier:

Rechner Steuerertattung

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Steuerpflichtige(r)   Ehepartner(in)
Jahresbruttolohn
Fahrtkosten: Einfache Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte
Häusliches Arbeitszimmer
Doppelte Haushaltsführung
sonstige Werbungskosten
(Fortbildung, Arbeitsmittel etc.)
Kinder
Kinderbetreuungskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
Kirchensteuer
1) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
2) Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
3) Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
4) Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 Euro im Monat.
5) Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
6) Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.
7) Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
8) Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.

Verlängerte Abgabefristen (Corona-Steuerhilfegesetz)

  • 2020: 31. Mai 2023 (statt 31. Juli 2022)
  • 2021: 31. Mai 2024 (statt 31. Juli 2023)
  • 2022: 31. Mai 2025 (statt 31. Juli 2024)
  • 2023: 31. Mai 2026 (statt 31. Juli 2025)

Die Fristverlängerungen sollen Steuerpflichtige und Steuerberater entlasten, die durch die Corona-Pandemie und die Ukraine-Krise organisatorisch stark gefordert waren.


Wichtig für freiwillige Steuererklärungen (“Antragsveranlagung”)

Wenn Sie nicht verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, können Sie diese rückwirkend bis zu vier Jahre einreichen (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG).

Die Erklärung muss spätestens mit Ablauf des vierten Jahres beim Finanzamt eingehen. Fällt der Stichtag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.


2. Abgabe der Steuererklärung über ELSTER

ELSTER ist das offizielle Online-Portal der Finanzverwaltung. Über „Mein ELSTER“ können Sie Ihre Steuererklärung digital, sicher und papierlos übermitteln.

Zum Portal: www.elster.de

Wenn Sie Ihre Erklärung lieber auf Papier abgeben möchten, finden Sie alle Formulare hier:

Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung

Papierformulare müssen ausgedruckt und per Post an Ihr Finanzamt gesendet werden; eine Einreichung per E-Mail ist nicht möglich.


Hinweis: Seit 2020 können Steuererklärungen nicht mehr mit dem früheren Windows-Programm ElsterFormular erstellt werden. Nutzen Sie daher:


Schritt-für-Schritt: Steuererklärung mit Mein ELSTER

  1. Konto auf www.elster.de anlegen.
  2. Mit Ihrem Zertifikat anmelden.
  3. „Steuererklärung abgeben“ auswählen.
  4. Daten eingeben und Belege bereithalten.
  5. Angaben prüfen & elektronisch absenden.
  6. Eingangsbestätigung und später Steuerbescheid abrufen.

Wichtig: Die elektronische Abgabe ersetzt bei bestimmten Erklärungstypen die gesetzliche Schriftform vollständig.


3. Rechtsfolgen der Fristversäumnis

3.1 Grundsätzliches

Die Vierjahresfrist bei freiwilligen Steuererklärungen ist eine Ausschlussfrist. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Geht die Erklärung verspätet ein, kann sie nur berücksichtigt werden, wenn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird, z. B. bei:

  • unverschuldeten technischen Problemen,
  • nachgewiesenen Übermittlungsfehlern außerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs.

3.2 Übermittlungsfehler

Sie dürfen die Frist grundsätzlich bis zur letzten Minute nutzen. Scheitert die Übermittlung aufgrund eines technischen Fehlers bei ELSTER oder dem Finanzamt, kann dies ein Grund für Wiedereinsetzung sein.

Achtung: Eine komprimierte ELSTER-Erklärung mit Telenummer wird nur erzeugt, wenn die Übermittlung erfolgreich war.

Top ELSTER-Steuererklärung


3.3 Rechtsirrtümer

Ein Rechtsirrtum über die Dauer der Frist kann entschuldbar sein. Ein Irrtum über die Existenz der Frist dagegen nicht.

Der Gesetzgeber verlangt, dass sich Bürger über geltende Fristen informieren – ein fehlender Kenntnisstand schützt daher in der Regel nicht.


Rechtsgrundlagen zum Thema: elster

UStAE 
UStAE 18.1. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG

UStAE 18a.1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

UStAE 18c.1. Verfahren zur Übermittlung der Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung

UStAE 18.1. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG

UStAE 18a.1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

UStAE 18c.1. Verfahren zur Übermittlung der Meldungen nach der Fahrzeuglieferungs-Meldepflichtverordnung

UStR 
UStR 225. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG

UStR 245a. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

AEAO 
Zu § 122a Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf:

AEAO Zu § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel:


Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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