ELSTER-Frist 2026: Abgabefrist der Steuererklärung, Fristverlängerung und Folgen bei Verspätung

ELSTER-Frist 2026: Steuererklärung online fristgerecht über Mein ELSTER abgeben

Wer seine Steuererklärung über ELSTER abgibt, muss dieselben steuerlichen Fristen beachten wie bei einer Papiererklärung. Die elektronische Übermittlung über Mein ELSTER verlängert die Abgabefrist nicht automatisch. Entscheidend ist, dass die Erklärung fristgerecht, vollständig und erfolgreich an das Finanzamt übermittelt wird.

Für viele Steuerpflichtige ist ELSTER heute der Standardweg zur Abgabe der Einkommensteuererklärung. Für Unternehmer, Freiberufler, Arbeitgeber, Kapitalgesellschaften, Vereine und Personengesellschaften ist die elektronische Übermittlung in vielen Fällen verpflichtend, insbesondere bei Anlage EÜR, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen, Umsatzsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen und Körperschaftsteuererklärungen.

Kurzüberblick 2026: Die Einkommensteuererklärung 2025 muss bei Pflichtabgabe ohne steuerliche Beratung grundsätzlich bis zum 31.07.2026 beim Finanzamt eingehen. Mit Steuerberater gilt für den Veranlagungszeitraum 2025 grundsätzlich der 01.03.2027, weil der reguläre Fristtag auf einen Sonntag fällt. Für 2024 gilt in beratenen Fällen noch die verlängerte Abgabefrist 30.04.2026; bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr 30.09.2026.

Steuererstattung berechnen

Die Abgabe einer Steuererklärung lohnt sich häufig. Nach aktuellen statistischen Auswertungen erhalten viele Arbeitnehmer eine Steuererstattung. Besonders relevant sind Werbungskosten, Entfernungspauschale, Homeoffice, Fortbildungskosten, Sonderausgaben, Versicherungen, Spenden, Kinderbetreuungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und außergewöhnliche Belastungen.

Mit dem folgenden Rechner können Sie Ihre mögliche Steuererstattung überschlägig berechnen:

Rechner Steuerertattung

Sind Sie verheiratet?
Steuerpflichtige(r)   Ehepartner(in)
Jahresbruttolohn
Fahrtkosten: Einfache Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte
Häusliches Arbeitszimmer
Doppelte Haushaltsführung
sonstige Werbungskosten
(Fortbildung, Arbeitsmittel etc.)
Kinder
Kinderbetreuungskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
Kirchensteuer
1) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
2) Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
3) Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
4) Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 Euro im Monat.
5) Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
6) Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.
7) Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
8) Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.
Praxis-Tipp: Warten Sie mit der Abgabe nicht bis zum letzten Tag. Gerade bei ELSTER-Registrierung, Zertifikatsproblemen, Belegabruf oder Plausibilitätsfehlern kann die Vorbereitung mehr Zeit benötigen als erwartet.

Infografik: ELSTER-Frist in 6 Schritten einhalten

1. Abgabepflicht prüfen Pflichtveranlagung, freiwillige Steuererklärung oder Aufforderung des Finanzamts unterscheiden.
2. Frist bestimmen Ohne Berater, mit Steuerberater, Vorabanforderung oder Antragsveranlagung richtig einordnen.
3. Zugang sichern Mein-ELSTER-Konto, Zertifikat, Passwort und Steuernummer rechtzeitig prüfen.
4. Daten vorbereiten Belegabruf kontrollieren, Belege sammeln und offene Angaben klären.
5. Erfolgreich senden Plausibilitätsprüfung durchführen, Erklärung absenden und Übermittlungsprotokoll speichern.
6. Bescheid prüfen Steuerbescheid, Bescheiddaten, Zahlungsfrist und Einspruchsfrist überwachen.

Aktuelle Abgabefristen 2024, 2025 und 2026

Die Abgabefrist hängt davon ab, ob Sie zur Steuererklärung verpflichtet sind, ob ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt wurde und ob das Finanzamt eine Vorabanforderung ausgesprochen hat.

Veranlagungszeitraum Pflichtabgabe ohne Steuerberater Pflichtabgabe mit Steuerberater Hinweis
2024 31.07.2025 30.04.2026 Für beratene Fälle gilt letztmals eine verlängerte Übergangsfrist. Bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr kann der 30.09.2026 relevant sein.
2025 31.07.2026 01.03.2027 Der reguläre Beraterstichtag 28.02.2027 fällt auf einen Sonntag.
2026 02.08.2027 29.02.2028 Der 31.07.2027 fällt auf einen Samstag; daher verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Wichtig: Die Abgabe über ELSTER verlängert die Steuererklärungsfrist nicht. Maßgeblich ist der erfolgreiche Eingang der elektronisch übermittelten Steuererklärung beim Finanzamt. Speichern Sie deshalb das Übermittlungsprotokoll.

Historische Corona-Fristverlängerungen

Für die Veranlagungszeiträume 2020 bis 2024 galten zeitweise gesetzliche Sonderfristen. Diese Sonderregeln laufen aus. Für nicht beratene Steuerpflichtige gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2024 grundsätzlich wieder die reguläre Siebenmonatsfrist.

Pflichtveranlagung: Wann müssen Sie eine Steuererklärung abgeben?

Eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben. Typische Fälle sind Nebeneinkünfte, Lohnersatzleistungen, Steuerklassenkombinationen, Freibeträge, mehrere Arbeitgeber, selbständige Tätigkeiten, Vermietung oder die Aufforderung des Finanzamts.

Typischer Fall Warum abgabepflichtig? ELSTER-Hinweis
Selbständige Tätigkeit oder Gewerbe Gewinneinkünfte müssen erklärt werden. Anlage S, Anlage G und häufig Anlage EÜR elektronisch übermitteln.
Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus Vermietung sind zu erklären. Anlage V je Objekt sorgfältig vorbereiten.
Lohnersatzleistungen Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld können eine Pflichtveranlagung auslösen. Belegabruf kontrollieren und Progressionsvorbehalt beachten.
Steuerklasse V, VI oder Faktor Bestimmte Steuerklassenkombinationen führen zur Pflichtveranlagung. Elektronische Lohnsteuerdaten abrufen und prüfen.
Mehrere Arbeitgeber Gleichzeitige Beschäftigungen können eine Veranlagungspflicht auslösen. Lohnsteuerbescheinigungen vollständig erfassen.
Aufforderung des Finanzamts Wer zur Abgabe aufgefordert wird, muss die Erklärung fristgerecht einreichen. Die im Schreiben genannte Frist ist maßgeblich.

Freiwillige Steuererklärung und Vierjahresfrist

Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann häufig freiwillig eine Antragsveranlagung abgeben. Das ist besonders interessant, wenn Lohnsteuer einbehalten wurde und Werbungskosten, Sonderausgaben oder Steuerermäßigungen zu einer Erstattung führen können.

Freiwillige Steuererklärung für Regelmäßige Frist Hinweis
2022 31.12.2026 Die Erklärung muss spätestens bis Fristablauf beim Finanzamt eingehen.
2023 31.12.2027 Elektronische Abgabe über ELSTER möglich.
2024 31.12.2028 Besonders bei Lohnsteuererstattung prüfen.
2025 31.12.2029 Vierjährige Festsetzungsfrist beachten.
2026 31.12.2030 Bei freiwilliger Abgabe besteht meist deutlich mehr Zeit als bei Pflichtabgabe.
Praxis-Tipp: Die Vierjahresfrist bei freiwilligen Steuererklärungen ist praktisch eine Ausschlussfrist. Reichen Sie die Erklärung daher nicht erst kurz vor Mitternacht am letzten Tag ein, wenn noch ELSTER-Registrierung, Belegabruf oder technische Fragen offen sind.

Abgabe der Steuererklärung über ELSTER

Die elektronische Steuererklärung wird heute regelmäßig über Mein ELSTER, eine Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle, eine Online-Steuererklärung oder den Steuerberater übermittelt. Das frühere Windows-Programm ElsterFormular ist für aktuelle Steuerjahre nicht mehr nutzbar.

  1. Mein-ELSTER-Konto rechtzeitig registrieren.
  2. Zertifikat oder sicheres Loginverfahren einrichten.
  3. Passende Steuererklärung und korrektes Jahr auswählen.
  4. Belegabruf nutzen und elektronische Daten prüfen.
  5. Eigene Angaben ergänzen: Werbungskosten, Sonderausgaben, Vermietung, EÜR usw.
  6. Plausibilitätsprüfung durchführen.
  7. Erklärung authentifiziert elektronisch absenden.
  8. Übermittlungsprotokoll speichern.
  9. Posteingang und spätere Bescheiddaten prüfen.

Offizieller Einstieg: Mein ELSTER – Ihr Online-Finanzamt.

Normale E-Mail genügt nicht: Eine Steuererklärung sollte nicht als einfache E-Mail an das Finanzamt geschickt werden. Nutzen Sie ELSTER, amtliche Papierformulare oder die zulässigen Übermittlungswege.

Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen

Wenn Sie absehen können, dass Sie die Abgabefrist nicht einhalten können, sollte rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragt werden. Der Antrag sollte konkret begründet werden, zum Beispiel mit fehlenden Unterlagen, Krankheit, technischen Problemen oder außergewöhnlichen Belastungen.

Situation Empfehlung
Fehlende Unterlagen Frühzeitig Fristverlängerung beantragen und Unterlagen nachreichen.
Technische ELSTER-Probleme Fehlermeldungen dokumentieren und Finanzamt informieren.
Krankheit oder persönliche Ausnahmesituation Nachweise bereithalten und nachvollziehbar begründen.
Steuerberater beauftragt Beraterfrist prüfen; Vorabanforderungen bleiben möglich.
Frist bereits abgelaufen Nachträgliche Fristverlängerung und Einspruch gegen Nebenfolgen prüfen.

Über ELSTER können Sie einen Antrag auf Fristverlängerung oder eine sonstige Nachricht an das Finanzamt elektronisch übermitteln.

Vorabanforderung durch das Finanzamt

Auch wenn grundsätzlich eine längere Beraterfrist gilt, kann das Finanzamt eine Steuererklärung vorzeitig anfordern. In diesem Fall ist die im Schreiben des Finanzamts genannte Frist maßgeblich.

Achtung bei Vorabanforderung: Wird eine vorzeitig angeforderte Erklärung nicht fristgerecht abgegeben, drohen Verspätungszuschlag, Zwangsgeldandrohung, Schätzung und Vollstreckungsrisiken. Prüfen Sie solche Schreiben daher sofort nach Eingang.

Rechtsfolgen bei Fristversäumnis

Eine verspätete Steuererklärung kann mehrere Folgen haben. Welche Rechtsfolge eintritt, hängt von Steuerart, Dauer der Verspätung, Höhe der Steuer, bisherigen Abgabeverhalten, Aufforderungen des Finanzamts und dem Verschulden ab.

Rechtsfolge Auslöser Praxis-Hinweis
Verspätungszuschlag Steuererklärung wird nicht oder verspätet abgegeben. Kann automatisch oder nach Ermessen festgesetzt werden.
Zwangsgeld Finanzamt will die Abgabe erzwingen. Die Erklärung muss trotzdem abgegeben werden.
Schätzung Finanzamt schätzt Besteuerungsgrundlagen mangels Erklärung. Schätzung ersetzt die Erklärungspflicht nicht.
Zinsen Späte Steuerfestsetzung kann Nachzahlungs- oder Erstattungszinsen auslösen. Zinslauf gesondert prüfen.
Säumniszuschläge Festgesetzte Steuer wird nicht fristgerecht bezahlt. Zahlungsfrist getrennt von Abgabefrist überwachen.

Verspätungszuschlag nach § 152 AO

Der Verspätungszuschlag ist die wichtigste Nebenfolge einer verspätet abgegebenen Steuererklärung. Bei vielen Jahressteuererklärungen beträgt er grundsätzlich 0,25 % der festgesetzten Steuer abzüglich Vorauszahlungen und Steuerabzugsbeträge je angefangenem Monat der Verspätung, mindestens jedoch 25 € je angefangenem Monat.

Grundschema:
verspätete Abgabe
+ angefangene Monate der Verspätung
+ Bemessungsgrundlage nach § 152 AO
= möglicher Verspätungszuschlag

Weitere Informationen: Verspätungszuschlag berechnen .

Wiedereinsetzung bei technischen Problemen

Wenn eine gesetzliche Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde, kann unter engen Voraussetzungen eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht kommen. Das kann zum Beispiel relevant werden, wenn eine ELSTER-Übermittlung aufgrund nachweisbarer technischer Störungen nicht möglich war.

Problem Was dokumentieren? Hinweis
ELSTER-Serverstörung Datum, Uhrzeit, Screenshot, Fehlermeldung. Erneute Übermittlungsversuche dokumentieren.
Zertifikat funktioniert nicht Fehlermeldung, Ablaufdatum, Wiederherstellungsversuch. Eigenes Organisationsverschulden kann problematisch sein.
Internet- oder PC-Ausfall Technische Nachweise, Zeitpunkt, Reparatur oder Störung. Je näher am Fristende, desto strenger die Prüfung.
Softwarefehler Programmversion, Fehlermeldung, Supportkontakt. Direkte Eingabe in Mein ELSTER als Alternative prüfen.
Wichtig: Wer die Steuererklärung erst kurz vor Fristablauf vorbereitet, trägt häufig ein erhöhtes Risiko. Technische Probleme sollten sofort dokumentiert und dem Finanzamt mitgeteilt werden.

Belege, Belegvorhaltepflicht und Belegnachreichung

Die elektronische Abgabe über ELSTER bedeutet nicht, dass sämtliche Belege automatisch mitgeschickt werden müssen. In vielen Fällen gilt die Belegvorhaltepflicht: Sie erfassen die Beträge in der Steuererklärung und bewahren die Nachweise für Rückfragen auf.

Funktion Nutzen Frist-Hinweis
Belegabruf Elektronisch gemeldete Daten abrufen. Frühzeitig nutzen, damit fehlende Daten noch geklärt werden können.
Belegvorhaltepflicht Belege aufbewahren, nicht automatisch einreichen. Bei Fristablauf nicht unnötig Belege sammeln, sondern Erklärung fristgerecht senden.
Belegnachreichung PDF-Dateien und E-Rechnungen nachreichen. Besonders bei Finanzamtsanforderung oder erklärungsbedürftigen Sachverhalten.
MeinELSTER+ Belege fotografieren und im ELSTER-Konto speichern. Hilfreich für laufende Belegorganisation vor Fristablauf.

Weitere Informationen: ELSTER: Belegnachreichung und MeinELSTER+.

Mein ELSTER, Steuersoftware oder Steuerberater?

Die technische Abgabe über ELSTER ist nur ein Teil der Steuererklärung. Ob die Angaben steuerlich richtig und vollständig sind, hängt vom Sachverhalt ab. Je komplexer der Fall, desto eher ist eine Steuersoftware oder steuerliche Beratung sinnvoll.

Mein ELSTER

  • kostenlos und amtlich,
  • direkte elektronische Übermittlung,
  • geeignet bei einfachen Fällen,
  • weniger steuerliche Führung,
  • eigene Fristenkontrolle erforderlich.

Steuersoftware

  • mehr Bedienkomfort,
  • geführte Eingabe,
  • Hinweise auf typische Abzüge,
  • ELSTER-Schnittstelle,
  • nützlich bei Arbeitnehmer- und Familienfällen.

Steuerberater

  • fachliche Prüfung,
  • Fristenkontrolle,
  • Vermietung, Selbstständigkeit, Ausland,
  • Bescheidprüfung und Einspruch,
  • sinnvoll bei Fristdruck und komplexen Fällen.

Häufige Fehler kurz vor Fristablauf

Technische Fehler

  • Mein-ELSTER-Konto nicht rechtzeitig eingerichtet,
  • Zertifikat oder Passwort nicht auffindbar,
  • falsches Formularjahr gewählt,
  • Plausibilitätsfehler nicht behoben,
  • Übermittlung nicht endgültig abgesendet.

Inhaltliche Fehler

  • Belegabruf ungeprüft übernommen,
  • Werbungskosten vergessen,
  • Vermietung nicht objektbezogen erklärt,
  • Anlage EÜR nicht übermittelt,
  • Umsatzsteuerwerte nicht abgestimmt.

Verfahrensfehler

  • Fristverlängerung zu spät beantragt,
  • Vorabanforderung übersehen,
  • Übermittlungsprotokoll nicht gespeichert,
  • Steuerbescheid nicht geprüft,
  • Zahlungsfrist nach Bescheid übersehen.

Checkliste: ELSTER-Frist sicher einhalten

  1. Prüfen, ob eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht.
  2. Abgabefrist für das konkrete Steuerjahr bestimmen.
  3. Vorabanforderungen des Finanzamts sofort prüfen.
  4. Mein-ELSTER-Zugang und Zertifikat rechtzeitig testen.
  5. Steuer-ID, Steuernummer und Finanzamt kontrollieren.
  6. Richtiges Formularjahr auswählen.
  7. Belegabruf rechtzeitig starten.
  8. Lohnsteuerbescheinigungen und Versicherungsdaten kontrollieren.
  9. Werbungskosten, Sonderausgaben und Haushaltsleistungen ergänzen.
  10. Bei Vermietung Anlage V und Objektunterlagen vorbereiten.
  11. Bei Selbstständigkeit Anlage EÜR, Anlage S/G und Umsatzsteuer abstimmen.
  12. Plausibilitätsprüfung durchführen.
  13. Steuerberechnung kontrollieren.
  14. Erklärung elektronisch absenden.
  15. Übermittlungsprotokoll speichern.
  16. Bei Problemen sofort Fristverlängerung beantragen.
  17. Posteingang in Mein ELSTER überwachen.
  18. Steuerbescheid prüfen und Einspruchsfrist notieren.

Downloads und Arbeitshilfen

Beratung bei ELSTER-Fristen, Fristverlängerung und verspäteter Steuererklärung

Wir unterstützen Sie bei der fristgerechten Erstellung und elektronischen Übermittlung Ihrer Steuererklärung, bei der Prüfung von Vorabanforderungen, bei Fristverlängerungsanträgen, bei Schätzungsbescheiden, Verspätungszuschlägen und Einsprüchen gegen fehlerhafte Bescheide.

Besonders wichtig ist schnelle steuerliche Prüfung, wenn das Finanzamt bereits ein Zwangsgeld angedroht, einen Schätzungsbescheid erlassen, einen Verspätungszuschlag festgesetzt oder eine Steuererklärung vorzeitig angefordert hat.

FAQ zur ELSTER-Frist und Steuererklärung

Verlängert die Abgabe über ELSTER die Steuererklärungsfrist?

Nein. ELSTER ist nur der elektronische Übermittlungsweg. Die gesetzlichen Abgabefristen bleiben unverändert.

Bis wann muss die Steuererklärung 2025 ohne Steuerberater abgegeben werden?

Bei Pflichtabgabe ohne steuerliche Beratung ist die Einkommensteuererklärung 2025 grundsätzlich bis zum 31.07.2026 beim Finanzamt einzureichen.

Bis wann gilt die Steuerberaterfrist für 2025?

Bei steuerlicher Beratung gilt für den Veranlagungszeitraum 2025 grundsätzlich der 01.03.2027, weil der reguläre Fristtag auf einen Sonntag fällt.

Welche Frist gilt für die Steuererklärung 2024 mit Steuerberater?

Für beratene Fälle gilt für den Veranlagungszeitraum 2024 grundsätzlich der 30.04.2026. Bei Land- und Forstwirten mit abweichendem Wirtschaftsjahr kann der 30.09.2026 relevant sein.

Wie lange kann ich eine freiwillige Steuererklärung abgeben?

Eine freiwillige Einkommensteuererklärung kann regelmäßig innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist eingereicht werden. Für 2025 läuft die Frist grundsätzlich bis zum 31.12.2029.

Was passiert, wenn ich die Steuererklärung zu spät abgebe?

Es können Verspätungszuschläge, Zwangsgelder, Schätzungsbescheide, Zinsen und weitere Nachteile entstehen. Bei festgesetzten Steuern sind zusätzlich Zahlungsfristen zu beachten.

Kann ich eine Fristverlängerung über ELSTER beantragen?

Ja. Über Mein ELSTER können Sie eine Fristverlängerung oder eine sonstige Nachricht an das Finanzamt elektronisch übermitteln.

Was gilt bei technischen Problemen mit ELSTER?

Technische Probleme sollten sofort dokumentiert werden. Screenshots, Fehlermeldungen und erneute Übermittlungsversuche können wichtig sein. Beantragen Sie bei Fristproblemen unverzüglich Fristverlängerung oder Wiedereinsetzung.

Wann gilt die Steuererklärung als abgegeben?

Bei elektronischer Abgabe ist der erfolgreiche Eingang der übermittelten Daten beim Finanzamt maßgeblich. Speichern Sie deshalb das Übermittlungsprotokoll.

Muss ich Belege bis zur Frist mitschicken?

In vielen Fällen gilt die Belegvorhaltepflicht. Belege müssen regelmäßig nicht automatisch mitgesendet werden, sollten aber aufbewahrt und bei Anforderung nachgereicht werden.

Ist ElsterFormular noch nutzbar?

Nein. ElsterFormular wird für aktuelle Steuerjahre nicht mehr genutzt. Verwenden Sie Mein ELSTER, eine Steuersoftware mit ELSTER-Schnittstelle oder die elektronische Übermittlung über den Steuerberater.

Weitere Informationen und Steuerrechner

Weitere hilfreiche Informationen:

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Welche Frist im Einzelfall gilt, hängt von Steuerart, Veranlagungszeitraum, Abgabepflicht, steuerlicher Beratung, Vorabanforderung, Land- und Forstwirtschaft, Wochenend-/Feiertagsregelung, Fristverlängerung und konkretem Finanzamtsschreiben ab.

Top ELSTER-Frist

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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