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AO § 38 Entstehung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis

Zweiter Teil: Steuerschuldrecht

Zweiter Abschnitt: Steuerschuldverhältnis

Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.


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