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AO § 8 Wohnsitz

Erster Teil: Einleitende Vorschriften

Zweiter Abschnitt: Steuerliche Begriffsbestimmungen

Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.


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Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
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