Abgabenordnung (AO)

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BFH - Urteile

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AO § 187 Akteneinsicht

Vierter Teil: Durchführung der Besteuerung

Dritter Abschnitt: Festsetzungs- und Feststellungsverfahren

3. Unterabschnitt: Zerlegung und Zuteilung

Die beteiligten Steuerberechtigten können von der zuständigen Finanzbehörde Auskunft über die Zerlegungsgrundlagen verlangen und durch ihre Amtsträger Einsicht in die Zerlegungsunterlagen nehmen.


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Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
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(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: Bitte nur per E-Mail
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