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BFH - Urteile

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Buch 3 - Sachenrecht

Abschnitt 4 - Dienstbarkeiten

Titel 2 - Nießbrauch

Untertitel 1 - Nießbrauch an Sachen
§ 1059 BGB Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung

Der Nießbrauch ist nicht übertragbar. Die Ausübung des Nießbrauchs kann einem anderen überlassen werden.


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