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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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BFH - Urteile
Buch 3 - Sachenrecht
Abschnitt 7 - Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld
Titel 2 - Grundschuld, Rentenschuld
Untertitel 1 - Grundschuld
§ 1194 BGB Zahlungsort
Die Zahlung des Kapitals sowie der Zinsen und anderen Nebenleistungen hat, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, an dem Orte zu erfolgen, an dem das Grundbuchamt seinen Sitz hat.
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