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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
Buch 4 - Familienrecht
Abschnitt 2 - Verwandtschaft
Titel 3 - Unterhaltspflicht
Untertitel 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 1601 BGB Unterhaltsverpflichtete
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
BFH - Urteile
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