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Buch 4 - Familienrecht

Abschnitt 2 - Verwandtschaft

Titel 5 - Elterliche Sorge

§ 1631c BGB Verbot der Sterilisation

Die Eltern können nicht in eine Sterilisation des Kindes einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Sterilisation einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.


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