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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
Buch 4 - Familienrecht
Abschnitt 2 - Verwandtschaft
Titel 7 - Annahme als Kind
Untertitel 1 - Annahme Minderjähriger
§ 1759 BGB Aufhebung des Annahmeverhältnisses
Das Annahmeverhältnis kann nur in den Fällen der §§ 1760, 1763 aufgehoben werden.
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