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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
Buch 4 - Familienrecht
Abschnitt 3 - Vormundschaft, Rechtliche
Betreuung, Pflegschaft
Titel 1 - Vormundschaft
Untertitel 5 - Befreite Vormundschaft
§ 1855 BGB Befreiung durch die Mutter
Benennt die Mutter einen Vormund, so kann sie die gleichen Anordnungen treffen wie nach den §§ 1852 bis 1854 der Vater.
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