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Buch 5 - Erbrecht

Abschnitt 2 - Rechtliche Stellung des Erben

Titel 2 - Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten

Untertitel 1 - Nachlassverbindlichkeiten
§ 1968 BGB Beerdigungskosten

Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.


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