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Buch 5 - Erbrecht

Abschnitt 2 - Rechtliche Stellung des Erben

Titel 3 - Erbschaftsanspruch

§ 2030 BGB Rechtsstellung des Erbschaftserwerbers

Wer die Erbschaft durch Vertrag von einem Erbschaftsbesitzer erwirbt, steht im Verhältnis zu dem Erben einem Erbschaftsbesitzer gleich.


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