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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
Buch 5 - Erbrecht
Abschnitt 2 - Rechtliche Stellung des Erben
Titel 4 - Mehrheit von Erben
Untertitel 2 - Rechtsverhältnis zwischen
den Erben und den Nachlassgläubigern
§ 2058 BGB Gesamtschuldnerische Haftung
Die Erben haften für die gemeinschaftlichen Nachlassverbindlichkeiten als Gesamtschuldner.
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