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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

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BFH - Urteile

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Buch 1 - Allgemeiner Teil

Abschnitt 1 - Personen

Titel 2 - Juristische Personen

Untertitel 1 - Vereine
§ 34 BGB Ausschluss vom Stimmrecht

Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Verein betrifft.


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