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Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse

Abschnitt 3 - Schuldverhältnisse aus Verträgen

Titel 5 - Rücktritt; Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Untertitel 1 - Rücktritt
§ 349 BGB Erklärung des Rücktritts

Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem anderen Teil.


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