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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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BFH - Urteile
Buch 1 - Allgemeiner Teil
Abschnitt 1 - Personen
Titel 2 - Juristische Personen
Untertitel 1 - Vereine
§ 44 BGB Zuständigkeit und Verfahren
Die Zuständigkeit und das Verfahren für die Entziehung der Rechtsfähigkeit nach § 43 bestimmen sich nach dem Recht des Landes, in dem der Verein seinen Sitz hat.
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