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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse
Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag
Untertitel 5 - Landpachtvertrag
§ 586a BGB Lasten der Pachtsache
Der Verpächter hat die auf der Pachtsache ruhenden Lasten zu tragen.
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