Steuer-Robbi KI-Bot Fragen zum Steuerrecht?
Hier erhalten Sie kostenlos + sofort eine Antwort.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

zum Inhaltsverzeichnis


Suchen + finden


BFH - Urteile

zurück zu: § 740 BGBzum Inhaltsverzeichnisweiter zu: § 742 BGB

Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse

Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse

Titel 17 - Gemeinschaft

§ 741 BGB Gemeinschaft nach Bruchteilen

Steht ein Recht mehreren gemeinschaftlich zu, so finden, sofern sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt, die Vorschriften der §§ 742 bis 758 Anwendung (Gemeinschaft nach Bruchteilen).


BFH - Urteile

zurück zu: § 740 BGBzum Inhaltsverzeichnisweiter zu: § 742 BGB



Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfassendste Steuerberater-Website Deutschlands




Aktuelle Steuertipps finden Sie in meinem
Steuer-Newsletter Symbol Steuer-Newsletter.
Jetzt kostenlos anmelden.





Steuerberater in Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: bitte nur per E-Mail an
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht – persönlich, zuverlässig und kompetent.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin