Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (KStDV)
- Zu § 33 ErbStG
- Zu § 34 ErbStG
- § 4 Anzeigepflicht der Standesämter
- § 5 Verzeichnis der Standesämter
- § 6 Anzeigepflicht der Gerichte bei Todeserklärungen
- § 7 Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen in Erbfällen
- § 8 Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen bei Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden
- § 9 Anzeigepflicht der Auslandsstellen
- § 10 Anzeigepflicht der Genehmigungsbehörden
- § 11 Anzeigen im automatisierten Verfahren
- Schlussvorschriften
- Anlagen
ErbStDV i.d.F. 29.06.2015