Haben Sie Fragen? Hier erhalten Sie sofort kostenlose Antworten. KI-Kanzleibot: Sofort Antworten zu Steuern und Recht

Erbschaftsteuer-Hinweise (ErbStH)

zum Inhaltsverzeichnis


Suchen + finden


BFH - Urteile

zurück zu: § 184 BewGzum Inhaltsverzeichnisweiter zu: H B 185.1.3 ErbStH

H B 184 ErbStH

Zu § 184 BewG

Überblick über das Verfahren (Schema)


 
 
Rohertrag (Jahresmiete bzw. übliche Miete)
(§ 185 Absatz 1, § 186 BewG)
 
 
./.
 
 
Bewirtschaftungskosten
(§ 185 Absatz 1, § 187 BewG)
 
 
=
 
 
Reinertrag des Grundstücks
(§ 185 Absatz 1 BewG)
 
 
./.
 
 
Bodenwertverzinsung/Bodenwert × Liegenschaftszinssatz
(§ 179, § 185 Absatz 2, § 188 BewG)
 
 
=
Bodenrichtwert
(ggf. angepasster Bodenwert)
 
Gebäudereinertrag (≥ 0 Euro)
(§ 185 Absatz 2 BewG)
×
 
×
Grundstücksfläche
 
Vervielfältiger
(§ 185 Absatz 3 BewG)
=
 
=
Bodenwert
(§ 179, § 184 Absatz 2 BewG)
 
Gebäudeertragswert
(§ 185 Absatz 1 bis 3 BewG)
 
Ertragswert = Grundbesitzwert
(§ 184 Absatz 3 BewG)

BFH - Urteile

zurück zu: § 184 BewGzum Inhaltsverzeichnisweiter zu: H B 185.1.3 ErbStH



Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfassendste Steuerberater-Website Deutschlands




Aktuelle Steuertipps finden Sie in meinem
Steuer-Newsletter Symbol Steuer-Newsletter.
Jetzt kostenlos anmelden.





Steuerberater in Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: bitte nur per E-Mail an
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht – persönlich, zuverlässig und kompetent.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin