Einkommensteuer-Hinweise (EStH)
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EStH H 66 (Zu § 66 EStG)
Zu § 66 EStG
H 66
Anspruchszeitraum
>A 29 DA-KG 2015
Höhe des Kindergeldes
>A 28 DA-KG 2015
Zählkinder
Ein Berechtigter hat aus einer früheren Beziehung zwei Kinder, für die die Mutter das Kindergeld erhält. Diese Kinder werden bei dem Berechtigten, der aus seiner jetzigen Beziehung zwei weitere Kinder hat, als Zählkinder berücksichtigt. Somit erhält er für sein zweitjüngstes (also sein drittes) Kind Kindergeld in Höhe von 194 € und für sein jüngstes (also sein viertes) Kind Kindergeld in Höhe von 219 € .
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