Körperschaftsteuergesetz (KStG)
Das Körperschaftsteuergesetz regelt die Besteuerung des Einkommens für juristische Personen (insbesondere Kapitalgesellschaften, z.B. AG und GmbH, Europäische Gesellschaft).
- Erster Teil: Steuerpflicht
- § 1 Unbeschränkte Steuerpflicht
- § 2 Beschränkte Steuerpflicht
- § 3 Abgrenzung der Steuerpflicht bei nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen und Vermögensmassen sowie bei Realgemeinden
- § 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- § 5 Befreiungen
- § 6 Einschränkung der Befreiung von Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen
- § 6a Einkommensermittlung bei voll steuerpflichtigen Unterstützungskassen
- Zweiter Teil: Einkommen
- Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften
- § 7 Grundlagen der Besteuerung
- § 8 Ermittlung des Einkommens
- § 8a Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen bei Körperschaften (Zinsschranke)
- § 8b Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen
- § 8c Verlustabzug bei Körperschaften
- § 8d Fortführungsgebundener Verlustvortrag
- § 9 Abziehbare Aufwendungen
- § 10 Nichtabziehbare Aufwendungen
- § 11 Auflösung und Abwicklung (Liquidation)
- § 12 Verlust oder Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland
- § 13 Beginn und Erlöschen einer Steuerbefreiung
- Zweites Kapitel: Sondervorschriften für die Organschaft
- Drittes Kapitel: Sondervorschriften für Versicherungen und Pensionsfonds
- Viertes Kapitel: Sondervorschriften für Genossenschaften
- Erstes Kapitel: Allgemeine Vorschriften
- Dritter Teil: Tarif; Besteuerung bei ausländischen Einkunftsteilen
- Vierter Teil: Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen und Entstehung und Veranlagung
- § 27 Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen
- § 28 Umwandlung von Rücklagen in Nennkapital und Herabsetzung des Nennkapitals
- § 29 Kapitalveränderungen bei Umwandlungen
- § 30 Entstehung der Körperschaftsteuer
- § 31 Steuererklärungspflicht, Veranlagung und Erhebung der Körperschaftsteuer
- § 32 Sondervorschriften für den Steuerabzug
- § 32a Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden bei verdeckter Gewinnausschüttung oder verdeckter Einlage
- Fünfter Teil: Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
- Sechster Teil: Sondervorschriften für den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren
KStG i.d.F. 20.12.2016
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