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Handelsgesetzbuch
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BFH - Urteile
§ 456 HGB Fälligkeit der Vergütung
Viertes Buch: Handelsgeschäfte
Fünfter Abschnitt: Speditionsgeschäft
Die Vergütung ist zu zahlen, wenn das Gut dem Frachtführer oder Verfrachter übergeben worden ist.
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