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Einkommensteuergesetz
zum Inhaltsverzeichnis
EStG §§ 45b und 45c
VI. Steuererhebung
3. Steuerabzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer)
§§ 45b und 45c (weggefallen)
Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
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