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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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BFH - Urteile
Buch 5 - Erbrecht
Abschnitt 6 - Erbunwürdigkeit
§ 2343 BGB Verzeihung
Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Erblasser dem Erbunwürdigen verziehen hat.
BFH - Urteile
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