Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer. Ihr unterliegen Rechtsvorgänge im Zusammenhang mit inländischen Grundstücken, soweit sie darauf gerichtet sind, das Eigentum am Grundstück oder eine eigentümerähnliche Position zu erlangen. Von ihr betroffen sind insbesondere Kaufverträge und sonstige Rechtsgeschäfte, die einen Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründen.
Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz:
Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
- Erster Abschnitt: Gegenstand der Steuer
- Zweiter Abschnitt: Steuervergünstigungen
- Dritter Abschnitt: Bemessungsgrundlage
- § 8 Grundsatz
- § 9 Gegenleistung
- § 10 (weggefallen)
- Vierter Abschnitt: Steuerberechnung
- Fünfter Abschnitt: Steuerschuld
- Sechster Abschnitt: Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung
- Siebenter Abschnitt: Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Anzeigepflichten und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Achter Abschnitt: Durchführung
- Neunter Abschnitt: Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 23 Anwendungsbereich
- §§ 24 bis 27 (weggefallen)
- § 28 (Inkrafttreten)
GrEStG i.d.F. 18.07.2016
Siehe auch Grunderwerbsteuer-Rechner