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Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)

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Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer. Ihr unterliegen Rechtsvorgänge im Zusammenhang mit inländischen Grundstücken, soweit sie darauf gerichtet sind, das Eigentum am Grundstück oder eine eigentümerähnliche Position zu erlangen. Von ihr betroffen sind insbesondere Kaufverträge und sonstige Rechtsgeschäfte, die einen Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks begründen.

Rechtsgrundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz:


Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)

GrEStG i.d.F. 18.07.2016

Siehe auch Grunderwerbsteuer-Rechner



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