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Handelsgesetzbuch
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BFH - Urteile
§ 456 HGB Fälligkeit der Vergütung
Viertes Buch: Handelsgeschäfte
Fünfter Abschnitt: Speditionsgeschäft
Die Vergütung ist zu zahlen, wenn das Gut dem Frachtführer oder Verfrachter übergeben worden ist.
BFH - Urteile
Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
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