Umsatzsteuergesetz (UStG)

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UStG Anlage 4 (zu § 13b Absatz 2 Nummer 11) i.d.F. 23.12.2016

Liste der Gegenstände, für deren Lieferung der Leistungsempfänger die Steuer schuldet


Lfd. Nr.
Warenbezeichnung
Zolltarif
(Kapitel, Position, Unterposition)
1
Silber, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver; Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug
Positionen 7106 und 7107
2
Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver; Platinplattierungen auf unedlen Metallen, auf Silber oder auf Gold, in Rohform oder als Halbzeug
Position 7110 und Unterposition 7111 00 00
3
Roheisen oder Spiegeleisen, in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen; Körner und Pulver aus Roheisen, Spiegeleisen, Eisen oder Stahl; Rohblöcke und andere Rohformen aus Eisen oder Stahl; Halbzeug aus Eisen oder Stahl
Positionen 7201, 7205 bis 7207, 7218 und 7224
4
Nicht raffiniertes Kupfer und Kupferanoden zum elektrolytischen Raffinieren; raffiniertes Kupfer und Kupferlegierungen, in Rohform; Kupfervorlegierungen; Pulver und Flitter aus Kupfer
Positionen 7402, 7403, 7405 und 7406
5
Nickelmatte, Nickeloxidsinter und andere Zwischenerzeugnisse der Nickelmetallurgie; Nickel in Rohform; Pulver und Flitter, aus Nickel
Positionen 7501, 7502 und 7504
6
Aluminium in Rohform; Pulver und Flitter, aus Aluminium
Positionen 7601 und 7603
7
Blei in Rohform; Pulver und Flitter, aus Blei
Position 7801; aus Position 7804
8
Zink in Rohform; Staub, Pulver und Flitter, aus Zink
Positionen 7901 und 7903
9
Zinn in Rohform
Position 8001
10
Andere unedle Metalle in Rohform oder als Pulver
aus Positionen 8101 bis 8112
11
Cermets in Rohform
Unterposition 8113 00 20

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