Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

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BFH - Urteile

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Buch 3 - Sachenrecht

Abschnitt 3 - Eigentum

Titel 3 - Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen

Untertitel 1 - Übertragung
§ 930 BGB Besitzkonstitut

Ist der Eigentümer im Besitz der Sache, so kann die Übergabe dadurch ersetzt werden, dass zwischen ihm und dem Erwerber ein Rechtsverhältnis vereinbart wird, vermöge dessen der Erwerber den mittelbaren Besitz erlangt.


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Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg / Friedenau)

Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: Bitte nur per E-Mail
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