Fragen zum Steuerrecht?
Hier erhalten Sie kostenlos + sofort eine Antwort.
Einkommensteuer-Hinweise (EStH)
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
zum Inhaltsverzeichnis EStH H 43b (Zu § 43b EStG)
Zu § 43b EStG
H 43b
Zuständige Behörde
Zuständige Behörde für die Durchführung des Erstattungs- oder Freistellungsverfahrens ist das Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn.
BFH - Urteile
zum Inhaltsverzeichnis
Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.