Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Einkommensteuer-Hinweise (EStH)

zum Inhaltsverzeichnis


Suchen + finden


BFH - Urteile

zum Inhaltsverzeichnis
zurück zu: § 50 EStGweiter zu: H 50a.1 EStH

EStH H 50 (Zu § 50 EStG)

Zu § 50 EStG

H 50

Anwendung des § 50 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 EStG (jetzt § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 EStG i. d. F. des JStG 2009)

> BMF vom 30.12.1996 (BStBl I S. 1506)

Anwendung des § 50 Abs. 3 EStG

>R 34c gilt entsprechend.

Ausländische Kulturvereinigungen

  • Zu Billigkeitsmaßnahmen nach § 50 Abs. 7 EStG (jetzt § 50 Abs. 4 EStG) bei ausländischen Kulturvereinigungen > BMF vom 20.7.1983 (BStBl I S. 382) – sog. Kulturorchestererlass – und BMF vom 30.5.1995 (BStBl I S. 336).

  • Als „solistisch besetztes Ensemble“ i. S. d. Tz. 4 des sog. Kulturorchestererlasses ist eine Formation jedenfalls dann anzusehen, wenn bei den einzelnen Veranstaltungen nicht mehr als fünf Mitglieder auftreten und die ihnen abverlangte künstlerische Gestaltungshöhe mit derjenigen eines Solisten vergleichbar ist (> BFH vom 7.3.2007 - BStBl 2008 II S. 186).

Europäische Vereinswettbewerbe von Mannschaftssportarten

> BMF vom 20.3.2008 (BStBl I S. 538)

Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen gem. § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG

> BMF vom 18.12.2015 (BStBl I S. 1088)

Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht

>§ 2 Abs. 7 Satz 3 EStG


BFH - Urteile

zum Inhaltsverzeichnis
zurück zu: § 50 EStGweiter zu: H 50a.1 EStH


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland



Steuerberater

Die Steuerexperten, die Steuern einfacher machen!

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.

YouTube Kanal



Steuerberatung

Holen Sie sich die Steuerberatung, die Sie brauchen - verlassen Sie sich auf einen bewährten Steuerberater








Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin