Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

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BFH - Urteile

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Buch 3 - Sachenrecht

Abschnitt 3 - Eigentum

Titel 3 - Erwerb und Verlust des Eigentums an beweglichen Sachen

Untertitel 5 - Aneignung
§ 963 BGB Vereinigung von Bienenschwärmen

Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.


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Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
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Termine: nach Vereinbarung
Kontakt: Bitte nur per E-Mail
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