Gewerbesteuergesetz (GewStG)
weiter zu: § 2 GewStG |
GewStG § 1 Steuerberechtigte
Abschnitt I: Allgemeines
Die Gemeinden erheben eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer.
weiter zu: § 2 GewStG |
weiter zu: § 2 GewStG |
Die Gemeinden erheben eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer.
weiter zu: § 2 GewStG |
Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.
Wichtiger Hinweis: Zur Zeit nehme ich keine neuen Mandanten an. Nutzen Sie bitte statt dessen meine Steuerberatung online.
Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin
Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin