Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO)

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AEAO Zu § 175a Umsetzung von Verständigungsvereinbarungen:

Die Vorschrift ist Rechtsgrundlage für die Umsetzung einer Verständigungsvereinbarung oder eines Schiedsspruchs nach einer völkerrechtlichen Vereinbarung i.S. d. § 2 AO. Zum internationalen Verständigungsverfahren und Schiedsverfahren in Steuersachen vgl. Merkblatt vom 13.7.2006, BStBl I S. 461. Zum Teil-Einspruchsverzicht S. § 354 Abs. 1a AO, zur Teil-Rücknahme eines Einspruchs S. § 362 Abs. 1a AO.


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