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H 7.1 (6) GewStH

Zu § 7 GewStG

Allgemeines

  • Wegen der Besonderheiten bei der Ermittlung des Gewinns

    >§ 22 KStG und R 70 KStR

  • Wegen der steuerlichen Behandlung von landwirtschaftlichen Nutzungs- und Verwertungsgenossenschaften, bei denen nur bestimmte Nichtmitgliedergeschäfte besteuert werden

    >H 3.8

  • Wegen der steuerlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen

    >R 7.1 Abs. 4


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