Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)

zum Inhaltsverzeichnis


Suchen + finden


BFH - Urteile

zurück zu: § 9 GrEStGzum Inhaltsverzeichnisweiter zu: § 12 GrEStG

Vierter Abschnitt: Steuerberechnung

§ 11 GrEStG Steuersatz, Abrundung

(1) Die Steuer beträgt 3,5 vom Hundert.

(2) Die Steuer ist auf volle Euro nach unten abzurunden.


BFH - Urteile

zurück zu: § 9 GrEStGzum Inhaltsverzeichnisweiter zu: § 12 GrEStG



Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Aktuelles Steuer- und Wirtschaftsrecht:


Steuer-Newsletter Newsletter + RSS-Feed Steuerrecht RSS Feed



Steuerberater

Die Steuerexperten, die Steuern einfacher machen!

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.



Steuerberatung

Holen Sie sich die Steuerberatung, die Sie brauchen - verlassen Sie sich auf einen bewährten Steuerberater








Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin