Fragen zum Steuerrecht?
Hier erhalten Sie kostenlos + sofort eine Antwort.
Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
Fünfter Abschnitt: Steuerschuld
§ 15 GrEStG Fälligkeit der Steuer
1Die Steuer wird einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. 2Das Finanzamt darf eine längere Zahlungsfrist setzen.
BFH - Urteile
Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.