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Handelsgesetzbuch
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BFH - Urteile
§ 610 HGB Konkurrierende Ansprüche
Fünftes Buch: Seehandel
Sechster Abschnitt: Verjährung
Treffen vertragliche Schadensersatzansprüche, die den Vorschriften dieses Abschnitts unterworfen sind, mit konkurrierenden außervertraglichen Schadensersatzansprüchen zusammen, so gelten auch für die außervertraglichen Ansprüche die Vorschriften dieses Abschnitts.
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