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H 13.4 KStH Sonderregelung für bestimmte steuerbegünstigte Körperschaften

Zu § 13 KStG

Teilweises Erlöschen einer Steuerbefreiung (§ 13 Abs. 5 KStG)

>R 13.2 Abs. 3

Überführung eines Betriebs oder Teilbetriebs aus dem steuerpflichtigen in den steuerbefreiten Bereich einer Körperschaft unter Ansatz der Buchwerte nach § 13 Abs. 4 Satz 1 KStG

> BMF vom 1.2.2002, BStBl I S. 221


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