Haben Sie Fragen? Hier erhalten Sie sofort kostenlose Antworten.
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
Erster Teil: Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
Erster Abschnitt: Ausübung der Hilfe in Steuersachen
Vierter Unterabschnitt: Sonstige Vorschriften
§ 12 StBerG Hilfeleistung im Abgabenrecht fremder Staaten
1Personen und Vereinigungen im Sinne des § 3 Nr. 1 bis 3 sind in Angelegenheiten, die das Abgabenrecht fremder Staaten betreffen, zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt. 2Die entsprechenden Befugnisse Dritter auf Grund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
BFH - Urteile
Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.