Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
zum Inhaltsverzeichnis
BFH - Urteile
Zweiter Teil: Steuerberaterordnung
Fünfter Abschnitt: Berufsgerichtsbarkeit
Dritter Unterabschnitt: Verfahrensvorschriften
5. Das Berufs- und Vertretungsverbot
§ 138 StBerG Zustellung des Beschlusses
1Der Beschluss ist mit Gründen zu versehen. 2Er ist dem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten zuzustellen.
BFH - Urteile
Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland