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Steuerberatungsgesetz (StBerG)
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BFH - Urteile
Erster Teil: Vorschriften über die Hilfeleistung in Steuersachen
Zweiter Abschnitt: Lohnsteuerhilfevereine
Zweiter Unterabschnitt: Anerkennung
§ 16 StBerG Gebühren für die Anerkennung
Für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein hat der Verein eine Gebühr von dreihundert Euro an die Aufsichtsbehörde zu zahlen.
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